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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
a) Schülerbeförderung
der Bavenstedter Grundschüler
Herr Oldeweme bezog sich auf die heutige
Mitteilung der Verwaltung. Er machte darauf aufmerksam, dass es dem Grundsatz
nach darum ging, dass die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Hildesheim
dahingehend geändert werden sollte, dass die bisher auf 2 km festgelegte
Mindestentfernung für die Grundschulkinder (1 - 4 Klasse) auf 1 km verringert
werde.
Frau Schröder brachte ihr Bedauern zum
Ausdruck, dass die Verwaltung nunmehr mit einer veränderten Wegeführung vor dem
Bavenstedter Dorfkrug den Tatbestand des besonders gefährlichen Schulwegs
ausschalten wolle, um somit eine kostenlose Schülerbeförderung für die
betreffenden Schüler umgehen zu können. Die Stadt solle die Entscheidung des
Gerichts auch für die Zukunft akzeptieren.
Herr Helmke sprach sich zudem generell für die
Einführung von Tarifzonen für bezahlbare Fahrkarten bei der Schülerbeförderung
aus. Die Stadt Hildesheim sollte dementsprechend auf den SVHi einwirken.
Abschließend bat Herr Pläging dieses Thema
unter Anregungen nicht weiter zu erörtern, sondern als ordentlichen
Tagesordnungspunkt auf die nächste Ortsratssitzung setzen.
b) Bushaltestelle
am Alten Friedhof
Herr Helmke machte auf den verunreinigten
Bereich der Bushaltestelle am Alten Friedhof aufmerksam. Er bat darum, den
Unterhaltungspflichtigen dazu anzuhalten, seiner Reinigungspflicht im vollem
Umfange nachzukommen.
c) Instandhaltung
von Feldwegen (TOP 7 vom 22.05.2007)
Herr Helmke wies darauf hin, dass der dritte
Koppelweg in der Feldmark Bavenstedt noch immer erhebliche Schlaglöcher
aufweise. Er bat um entsprechende Ausbesserungsarbeiten. Darüber hinaus müsse
im hinteren Bereich des Wegs ein Rückschnitt des Begleitgrüns erfolgen.
d) Unterhaltungsmaßnahmen
an den städtischen Kinderspielplätzen
Frau Schröder bat darum, der
Unterhaltungspflicht auf den örtlichen städtischen Kinderspielplätze nachzukommen.
Das Grün auf dem Rasenflächen sei deutlich zu hoch und wuchere bis in die
Spielgeräte hinein.