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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wagner-Kröger wies auf die bereits ausgehändigte Pflichtenbelehrung bzgl. der §§ 40 bis 43 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hin und verpflichtete Herrn Kemmerer sowie Herrn Heidelberg gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.