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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wittneben wies als amtierender Ortsbürgermeister auf die - allen Mitgliedern schriftlich ausgehändigten - Pflichten der §§ 40 bis 43 NKomVG hin und verpflichtete die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu bachten.