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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Hansen erläuterte den Antrag von SPD und CDU.
Herr
Müller führte hierzu aus, dass er dem SPD und CDU Antrag nicht folgen
könne, da ein Restrisiko bezüglich des Inhousegeschäftes nicht auszuschließen
sei. Ziel einer Umstrukturierung der Stadtentwässerung sei es, den städtischen
Haushalt zu verbessern. Eine Vergabe an die Stadtwerke sei diesbezüglich nur
die zweitbeste Lösung. Er sei nicht grundsätzlich gegen eine Beteiligung der
Stadtwerke, jedoch gegen dieses für die Stadt Hildesheim wirtschaftlich
schlechte Angebot. Er sprach sich dafür aus, zunächst ein
Markterkundungsverfahren durchzuführen und nicht so überstürzt die Stadtwerke
mit ins Boot zu holen.
Herr
Wodsack sprach sich für den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU aus.
Durch das vorgelegte Gutachten sei man gut informiert. Der Politik sei
verdeutlicht worden, dass die Struktur der Stadtentwässerung geändert werden
müsse. In dem Gutachten habe die Stadt ihren Zielkatalog festgelegt. Die
Behauptung der FDP einer gebührenrechtlich erforderlichen Gebührensenkung halte
er für grob fahrlässig. Sicherlich müsse bezüglich der Zielerfüllung abgewogen
werden. Aus diesem Grunde wolle man dem Vorschlag der Gutachter folgen und eine
AöR mit einer Betriebsführungsgesellschaft gründen. Die Beteiligung solle
jedoch an die Stadtwerke vergeben werden.
Herr
Müller wandte ein, dass hier ähnlich der Krankenhausprivatisierung
verfahren werde, bei der man 30 Mio. € verschenkt habe.
Herr
Hansen wies darauf hin, dass in den letzten 30 Jahren mehr investiert,
als an Gebühren eingenommen worden sei. Die Frage des Zinsrisikos stelle sich
jedoch nicht nur bei einer zu gründenden AöR, sondern auch bei der Stadt
Hildesheim, die ja ebenso betroffen wäre. Eine Gebührenerhöhung wäre dann auf
jeden Fall erforderlich, unabhängig von der Organisationsform.
Beschluss:
1. Die
Verwaltungsvorlagen 08/104 und 08/154 werden abgelehnt.
2. Die
Hildesheimer Stadtentwässerung wird entsprechend der Empfehlung der Gutachter
KPMG und Beiten Burkhardt zum 01.01.2009 aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt
ausgegliedert und in ein AÖR-Betriebsführungsmodell überführt. Die
Betriebsführung erfolgt durch die Stadtwerke Hildesheim AG, mindestens auf der
Basis des vorliegenden Angebots.
3. Die
Umstrukturierung der Hildesheimer Stadtentwässerung wird von einem oder
mehreren externen Beratungsunternehmen begleitet. Die Verwaltung wird
beauftragt, das Auswahlverfahren zur Ermittlung des/der Beratungsunternehmen
durchzuführen.
4. Der
Prozess wird durch eine Lenkungsgruppe gesteuert, der der Oberbürgermeister,
der Erste Stadtrat (bzw. Stadtbaurat), die Stadtkämmerin, 7 Vertreterinnen oder
Vertreter der Fraktionen, ein Vertreter des Personalrates und die
Gleichstellungsbeauftragte angehören. Die Lenkungsgruppe hat zunächst die
Aufgabe, den Ratsgremien nach der Durchführung des oben beschriebenen
Auswahlverfahrens einen oder mehrere Berater sowie den Inhalt und Umfang des
Beratervertrages bzw. der Beraterverträge vorzuschlagen. Im Weiteren steuert
die Lenkungsgruppe das gesamte Verfahren zur Umsetzung sowie die notwendigen
Zwischenentscheidungen und bereitet die abschließende Ratsentscheidung
einschließlich Beschlussempfehlung vor.
Diesem
Antrag von CDU und FDP wurde zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich