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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Gerlach vom Fachbereich 63.3 (Umweltangelegenheiten, Abfall) führte in
das Thema Bodenplanungsgebiet Innersteaue in der Stadt Hildesheim ein. Er wies
darauf hin, dass flächenhafte Bodenbelastungen in den Harzflüssen Innerste und
Oker vorhanden seien. Aufgrund der bodenschutzrechtlichen Bestimmungen seien
sich die Bodenschutzbehörden einig, Bodenschutzverordnungen zur Regelung zu
erlassen. Dieses Verfahren sei mit dem Nds. Umweltministerium abgestimmt. Im
Stadtgebiet Hildesheim führen die Prüfwertüberschreitungen für die
Schwermetalle Blei, Cadmium und Zink für flächenhaften Bodenverunreinigungen.
Die Verordnung regele den Umgang mit den belasteten Böden und zeige Sanierungs-
und Sicherungsmaßnahmen auf.
Herr
Dr. Türk vom Ing.-Büro Pelzer & Partner erläuterte die
Untersuchungsmethoden und die Grundlagen für die Einteilung des
Bodenplanungsgebietes in verschiedenen Belastungszonen. Insgesamt seien im
Stadtgebiet ca. 350 Bodenproben gezogen und analysiert worden. Aus den
Ergebnissen seien mittels eines Flächenmodells die Belastungen ermittelt
worden. Dieses führte zu der Einteilung von 3 Teilgebieten mit verschiedenen
Belastungsstufen. Für jedes Teilgebiet seien spezielle Regelungen in der
Verordnung festgelegt worden.
Anhand
einer Übersicht erläuterte Herr Gerlach die verschiedenen Regelungen der
Verordnung für die Teilgebiete und die positiven Auswirkungen für die
Betroffenen in dem Bodenplanungsgebiet.
Nach
eingehender Diskussion, in der seitens des Ortsrates insbesondere die Frage
aufgeworfen wurde, wie in Wohngebieten, auf Kinderspielflächen und Freizeitanlagen
(z.B. Sportflächen des TuS Grün-Weiß Himmelsthür) mit dem belasteten Boden
umzugehen sei und Herr Gerlach diesbezüglich auf die im § 11 der
Verordnung angeführten geeigneten Sanierungsmaßnahmen verwies, fasste der
Ortsrat nachstehenden Beschluss.
Beschluss:
Die
Verordnung des Bodenplanungsgebietes Innersteaue in der Stadt Hildesheim wird
gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz
mit dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Wortlaut beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig