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Auszug - Schwermetallbelastungen in der Innersteaue Erlass der Verordnung des Bodenplanungsgebietes Innersteaue in der Stadt Hildesheim  

Sitzung des Ortsrates Himmelsthür
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Himmelsthür Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.05.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:58 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Realschule Himmelsthür
Ort: 31137 Hildesheim, Jahnstr. 25
08/144 Schwermetallbelastungen in der Innersteaue
Erlass der Verordnung des Bodenplanungsgebietes Innersteaue in der Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerlach, Ansgar
Federführend:63.3 Umweltangelegenheiten / Abfall Beteiligt:Gleichstellungsbeauftragte
Bearbeiter/-in: Thiede, Regina   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gerlach vom Fachbereich 63

Herr Gerlach vom Fachbereich 63.3 (Umweltangelegenheiten, Abfall) führte in das Thema Bodenplanungsgebiet Innersteaue in der Stadt Hildesheim ein. Er wies darauf hin, dass flächenhafte Bodenbelastungen in den Harzflüssen Innerste und Oker vorhanden seien. Aufgrund der bodenschutzrechtlichen Bestimmungen seien sich die Bodenschutzbehörden einig, Bodenschutzverordnungen zur Regelung zu erlassen. Dieses Verfahren sei mit dem Nds. Umweltministerium abgestimmt. Im Stadtgebiet Hildesheim führen die Prüfwertüberschreitungen für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Zink für flächenhaften Bodenverunreinigungen. Die Verordnung regele den Umgang mit den belasteten Böden und zeige Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen auf.

 

Herr Dr. Türk vom Ing.-Büro Pelzer & Partner erläuterte die Untersuchungsmethoden und die Grundlagen für die Einteilung des Bodenplanungsgebietes in verschiedenen Belastungszonen. Insgesamt seien im Stadtgebiet ca. 350 Bodenproben gezogen und analysiert worden. Aus den Ergebnissen seien mittels eines Flächenmodells die Belastungen ermittelt worden. Dieses führte zu der Einteilung von 3 Teilgebieten mit verschiedenen Belastungsstufen. Für jedes Teilgebiet seien spezielle Regelungen in der Verordnung festgelegt worden.

 

Anhand einer Übersicht erläuterte Herr Gerlach die verschiedenen Regelungen der Verordnung für die Teilgebiete und die positiven Auswirkungen für die Betroffenen in dem Bodenplanungsgebiet.

 

Nach eingehender Diskussion, in der seitens des Ortsrates insbesondere die Frage aufgeworfen wurde, wie in Wohngebieten, auf Kinderspielflächen und Freizeitanlagen (z.B. Sportflächen des TuS Grün-Weiß Himmelsthür) mit dem belasteten Boden umzugehen sei und Herr Gerlach diesbezüglich auf die im § 11 der Verordnung angeführten geeigneten Sanierungsmaßnahmen verwies, fasste der Ortsrat nachstehenden Beschluss.

Beschluss:

Beschluss:

Die Verordnung des Bodenplanungsgebietes Innersteaue in der Stadt Hildesheim wird gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz mit dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Wortlaut beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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