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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Nachfrage von Frau Warsewa teilt Herr Dr. Kumme mit, dass er wegen Schmierereien an den Stromkästen Strafanzeige gestellt habe. Die Kästen seien nicht im Zugriff der Stadt, von der Polizei habe er noch nichts gehört. Herr Wiltzsch ergänzt, dass die Strafanzeigen aufgenommen seien, es aber unterschiedliche Geschädigte gebe. Die Reinigung obliege den jeweiligen Eigentümern. Herr Kriesinger fragt, ob es eine rechtliche Möglichkeit gebe, Hasstiraden zu übermalen und ob man eine formelle Genehmigung holen könne.
Herr Neuhäuser vermutet, dass man nicht ohne Weiteres Eigentum Dritter übermalen könne. Herr Hammer sagt, dass es sich um Hasstiraden handele und im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgrund der Störerhaftung unter Umständen Ersatzvornahme im Betracht kommen könne.