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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Thoms stellte dar, dass er bezüglich der Umgestaltung des Grundstückes im Landschaftsschutzgebiet am Rottsberg aufmerksam gemacht wurde.
Frau Marose erörterte, dass es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet nicht um ein Naturschutzgebiet handele. Die Nutzung sei so wie sie ist völlig rechtmäßig und mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung vereinbar. Das Grundstücke werde als Freizeitgrundstück genutzt. Die angesprochenen Verstoße wurden geprüft. Der Eigentümer hätte entsprechende Auflagen erhalten, welche er umgesetzt habe.
Herr Thoms bedankte sich für die Auskunft und fragte bezüglich des alten Bootes nach, welches sich auf einer der Grundstücke befände. Frau Vornkahl ging kurz auf die Differenzierung zu einem Naturschutzgebiet ein und wies daraufhin, dass das Boot keine feste Baumaßnahme sei und somit kein Verstoß gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung darstelle.
Zur Bedeutung der Markierung der Bäume am Fußweg parallel zur Robert-Bosch-Straße erläuterte Frau Marose, dass die Markierung seitens des Forstamts erfolgt sei. Bei den blau und grün markierten Bäume handele es sich um Bäume mit hohem Totholzanteil. Zur Gewährleistung der Sicherheit würden die Totholzanteile mit einem Steiger entfernt.