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Auszug - 10. Änderung des Bebauungsplans HO 1 "Marienburger Platz/Treuburger Straße" - Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 21.05.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
08/151 10. Änderung des Bebauungsplans HO 1 "Marienburger Platz/Treuburger Straße"
- Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sedlmayer, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: El Bast, Evelin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kulenkampff erläutert den Hochbauentwurf und das Interesse der Universität, die Gebäude bis an die Marienburger Straße heranzuziehen. Die baulichen Veränderungen betreffen auch die Ladenzeile. Nachfragen, inwieweit die Läden bestehen bleiben, wie die neue Nutzung und der Parkplatz geplant seien, sind eine Grundstücksangelegenheit des Eigentümers und nicht im Ausschuss zu beraten, um die Interessen des Bauträgers nicht zu verletzen. Die Uni habe das Interesse an der Erhaltung des Einkaufszentrums und des "Wochenmarktes" signalisiert.  Herr Faase bittet um Klärung, warum die Uni für ihren Erweiterungsbedarf nicht die Gebäuden an der Lübecker Straße oder der Mackensenkaserne nutzen kann. Eine Planung für die nächsten 10-15 Jahre wäre wünschenswert. Herr Warnecke erläutert abschließend, warum das beschleunigte Verfahren zur Anwendung kommt.

Es wird gefordert, dass der Verunsicherung der Bürger der Marienburger Höhe in den Beratungen zum Bebauungsplan durch eine Informationsveranstaltung gegengesteuert wird. Der Beschluss zur Sitzungsvorlage wird deshalb wie folgt ergänzt.


ergänzter

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans HO 1 „Marienburger platz/Treuburger Straße" wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Eine Unterrichtung und Erörterung ist durch 4-wöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung und durch eine Bürgerversammlung durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

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