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Auszug - Sachstand Wasserkamp  

Sitzung des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Marose referierte den Sachstand. Derzeit würden weitere Gutachten beauftragt und bearbeitet. Hierzu zählten:

 

-          Faunistische Kartierungen (u.a. Brutvögel, Feldhamster, Amphibien, Reptilien, Tag-/Nachtfalter, Fledermäuse),

-          eine Biotoptypenkartierung im Entwicklungsgebiet Wasserkamp sowie im angrenzenden FFH-Gebiet/Naturschutzgebiet,

-          ein hydrologisches Gutachten zur Abschätzung der Bodenverhältnisse insbesondere des Grundwassers und

-          ein Verträglichkeitsgutachten zur Beurteilung der Einzelhandelssituation im Hildesheimer Süden.

-           

Die Gutachten bildeten die Grundlage für die weitere städtebauliche Planung des Gebietes. Diese solle im Laufe des Jahres zusammen mit einem Energiekonzept, Mobilitätskonzept sowie Beteiligungsformaten ausgeschrieben und vergeben werden.

 

Ausgeschrieben und vergeben würden dieses Jahr des Weiteren der Abschluss der archäologischen Sondierung und Erfassung.

 

Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs werde das Bebauungsplanverfahren weitergeführt und erneut eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Die Kartierergebnisse und Gutachten sollten hier einfließen. Bei der im Jahr 2019 durchgeführten FFH-Vorprüfung handele es sich um eine vorläufige Abschätzung potentiell nachteiliger Auswirkungen des Bauvorhabens auf das angrenzende FFH-Gebiet/ Naturschutzgebiet. Potentielle nachteilige Auswirkungen auf das FFH-Gebiet/Naturschutzgebiet könnten durch den Detaillierungsgrad des städtebaulichen Entwurfs sowie die umfassenden Untersuchungen besser abgeschätzt werden.

Die angesprochene Hauptprüfung (FFH-Verträglichkeitsprüfung) müsse nur erfolgen, wenn die FFH-Vorprüfung zu dem Ergebnis käme dass ein Vorhaben/ Maßnahmen oder Eingriffe geeignet seien ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Das Ziel der Stadt sei es aber, eben solche erheblichen Beeinträchtigungen zu vermeiden.

 

Die Haftungsfrage sei hypothetisch, es gäbe zum einen gar keinen Anlass, davon auszugehen, dass der Wasserkamp nicht entwickelt werden kann. Zum anderen sei mit dem Grundsatzbeschluss die Verwaltung beauftragt worden, diesen angesprochenen Erwerb zu tätigen und die notwendigen Gutachten auszulösen.

 

Frau Reuß erkundigte sich nach einem Zeitplan für die genannten Gutachten.


 

 


 

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