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Auszug - Bau einer Fußgängerbrücke über die Beeke am "Haus am Weiher"  

Sitzung des Ortsrates Himmelsthür
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat Himmelsthür Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Neuhäuser informiert, dass die Verwaltung alles erledigt habe, was in ihrer Zuständigkeit liege. Der Ortsrat habe den Haushaltsantrag gestellt, dieser sei den Fraktionen zugestellt worden. Herr Bruns merkt an, dass der Antrag durch Fraktionen in den Haushalt eingebracht werden sollte. Herr Eggers ergänzt, dass die Maßnahme über Unterhaltungsmittel gesteuert würde, dies sei in die Beratungen eingeflossen.

 

Herr Lynack sagt, dass darüber diskutiert worden sei, dass der Antrag über die Fraktionen eingesteuert werde. Laut NKomVG sei der Ortsrat antragsberechtigt. Herr Bruns teilt mit, dass die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt habe, ein Haushaltsantrag werde eher angeschoben, wenn er von den Fraktionen eingebracht werde. Herr Dr. Stock wünscht sich eine Rechtsauskunft, wie es mit der Antragsberechtigung zum Haushalt durch den Ortsrat aussehe.

 

Herr Lynack regt an, dass Frau Döring in der nächsten Sitzung über die Bauunterhaltungsmittel informiert. Man könne auch in der Haushaltssatzung über das Budgetrecht in der Ortsbürgermeisterrunde darüber sprechen. Herr Eggers sagt, dass Frau Döring bereits angeboten habe, das zu regeln.

 

Herr Bruns ist der Meinung, dass die Fraktionen die Verantwortung übernehmen sollten. Wenn die Fraktionen nicht federführend sind, gehe alles bei der Verwaltung "links rein und rechts raus". Die Wahrnehmung der Verwaltung ist durch die Fraktionen viel höher. Darüber hinaus benötige Himmelsthür mehr Ratsmitglieder.

 

Frau Bommersbach informiert, dass Herr Lenz den Antrag in den Beratungen aufgegriffen habe und dies in die Beratungen eingeflossen sei.

 

Herr Dr. Stock fasst die Diskussion zusammen und bittet um Mitteilung der Rechtsgrundlage sowie über die Abläufe bei der Haushaltseinbringung durch den Ortsrat, deren Ziel darin liege, dass der Ortsrat Anträge in den Haushalt direkt über die Verwaltung einbringen könne und diese nicht über die Fraktionen stellen müsse.

 


 


 

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