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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hafersiek
Frau Döring teilte mit, dass im Baugebiet Hafersiek alle Grundstücke verkauft wurden. Bezüglich des Bau eines Wohngebäudes für Senioren sei im Frühjahr 2020 mit dem Bauherrn die Abstimmung für einen Entwurf erfolgt. Ein Bauantrag wurde bislang nicht vorgelegt. Sobald dieser vorgelegt und genehmigt wurde, könnte mit dem Bau begonnen werden. Nach Rücksprache mit dem Bauträger Lüders sei dieser gerne bereit zu gegebener Zeit die Pläne im Ortsrat vorzutragen.
Herr Ranke wies daraufhin, dass es wünschenswert wäre vor der Einreichung eines Bauantrages die Planungen im Ortsrat vorzustellen. Frau Döring bat um Kontaktaufnahme mit Firma Lüders.
Der Endausbau der Straßen erfolge sobald 80 % der Flächen bebaut sein. Als möglichen Zeitpunkt werde April 2021 anvisiert. Eine Firma wurde durch den Investor bereits beauftragt. Die Seitens des Ortsrats erbetene Straßenbeleuchtung wurde vor Weihnachten in Betrieb genommen.
Großer Kamp
Frau Döring erörterte, dass im Baugebiet Großer Kamp die letzten Kaufverträge kurz vor der Beurkundung stünden. Einige Restgrundstücke in Erbpacht sein noch in der Vermarktung.
Auf Nachfrage von Herrn Ranke ergänzte Frau Marose, dass drei der Erbaugrundstücke noch frei seien. Für das Grundstück Nr. 34 wurde der Erbbauvertrag Ende Januar beurkundet. Die Grundstücke Nr. 21 und 35 seien reserviert. Die zukünftigen Bauherren müssten noch die entsprechende Finanzierungsbestätigung vorlegen.
Herr Dr. Justus erkundigte sich, ob bei nicht Abnahme der Erbaugrundstücke eine Umwandlung in Verkaufsgrundstücke vorgesehen sei. Frau Döring stelle dar, dass dies derzeit nicht angedacht sei.
Der Endausbau der Straßen erfolge auch hier, wenn 80 % der Flächen bebaut seien.
Zum Thema Ausgleichsflächen stellte Frau Döring dar, dass für ein Vorhaben im Lerchenkamp ein artenschutzrechtlicher Ausgleich, der aus einem dauerhaften Brutplatzverlust der höhlenbrütenden Vogelarten Star und Gartenrotschwanz resultiere, notwendig werde. Dieser könnte auf der bestehenden Ausgleichsfläche in Neuhof Flur 66, Flurstück 7/7 festgelegt werden.
Herr Kittel zeigte er sich erneut verwundert, dass die zweite Vermarktungsrunde ohne die durch den Rat festgelegten Vergaberichtlinien vollzogen wurde. Er wies daraufhin, dass eines der Immobilien im Internetportal Immobilienscout 24 zur Vermietung angeboten werde. Laut festgelegter Vergaberichtlinen war ein Verkauf zur Eigennutzung angedacht. Er wollte wissen, wie eine Überwachung des entsprechenden Kriteriums gewährleistet werden solle.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erwerber des Grundstückes bewohnen eine Doppelhaushälfte selbst. Die andere Doppelhaushälfte wird vermietet. Der Bau einer Doppelhaushälfte ist laut Bebauungsplan zulässig. Die Vergaberichtlinien haben einen solchen Fall nicht ausgeschlossen.
Grundsätzlich war es für jede Interessentin/ jeden Interessenten in der ersten Vergaberunde nach den bekannten Kriterien möglich, ein Grundstück im Wohnbaugebiet Großer Kamp zu erwerben bzw. ein Erbbaurecht zu bestellen, sofern eine entsprechende fristgerechte Bewerbung erfolgte. Dennoch konnten in der genannten ersten Vergaberunde vier Kaufgrundstücke und sechs Erbbaurechtsgrundstücke nicht vermarktet werden.
Bei Verkauf der Grundstücke wurde der Stadt ein Wiederkaufsrecht im Grundbuch eingetragen. Dies greift allerdings nur, wenn die Käufer nicht innerhalb eines Jahres mit dem Bau des Wohnhauses begonnen haben bzw. drei Jahre nach Besitzübergang das Grundstück nicht mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut haben (Fertigstellung). Zudem verpflichten sich die Käufer, das Wohnhaus nach Fertigstellung für mindestens zwei Jahre selbst zu bewohnen. Weitere Saktionsmöglichkeiten gibt es nicht.
Um weiteren Verzug in der Entwicklung und Vermarktung des Gebietes zu vermeiden, wurden die freien Grundstücke allen Interessenten angeboten, die in der im Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geführten Kaufinteressentenliste für Wohnbaugrundstücke im Eigentum der Stadt Hildesheim registriert sind. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften wurde nach Abschluss der ersten Vergaberunde über dieses geplante Vorgehen sowie regelmäßig im Rahmen des Projektcontrollings über den aktuellen Vermarktungsstand informiert.
Auf Nachfrage von Frau Vornkahl bezüglich der Thematik der Ausgleichsflächen erläuterte Frau Döring, dass es zwei Arten von Ausgleichsflächen gäbe. Zum Einen einen Ausgleich für den Eingriff in den Natur- und Landschaftsraum zum anderen zum Ausgleich des Artenschutzes. Aufgrund des hohen Aufkommens von Höhenbrütern werde hier der Einsatz von Nistkästen zum Tragen kommen. Dies sei eine gute Möglichkeit um die Population zu stabilisieren. Der Erfolgt der Maßnahme werde entsprechend beobachtet.
Herr Dr. Justus erkundigte sich, ob die Bereitstellung der Flächen unabhängig von eventuellen Verpachtungen erfolge. Frau Döring erörterte, dass sich viele Flächen in städtischen Eigentum befänden.