Stadt Hildesheim

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Auszug - Umstrukturierung der Hildesheimer Stadtentwässerung  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 20.05.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
08/104 Umstrukturierung der Hildesheimer Stadtentwässerung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hoffmann, Sabine
Federführend:20.2 Steuern und Abgaben Bearbeiter/-in: Hoffmann, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Müller wies darauf hin, dass in dem Gutachten zur Umstrukturierung der Stadtentwässerung die Fragestellung der Zulässigke

Herr Müller wies darauf hin, dass in dem Gutachten zur Umstrukturierung der Stadtentwässerung die Fragestellung der Zulässigkeit eines Inhousgeschäftes nur mit Einschränkungen bejaht worden sei. Fraglich sei, welche finanziellen Auswirkungen der Stadt Hildesheim im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung drohen könnten. Alternativ könnte die Stadtwerke AG in eine GmbH umgewandelt werden, um ein Inhousgeschäft rechtssicher gestalten zu können. Auch die Möglichkeit eines Beherrschungsvertrages solle geprüft werden.  Bei einer Vergabe der Hildesheimer Stadtentwässerung im Rahmen eines Inhousegeschäftes sei entgegen der gewünschten Zielsetzung zukünftig kein Engagement der zu gründenden Abwassergesellschaft über das Stadtgebiet Hildesheims hinaus möglich.

 

Herr Dr. Meyer erläuterte darauf hin, dass geprüft worden sei, ob die Stadtwerke die Abwasserentsorgung im Rahmen einer Beteiligung an der zu gründenden Abwassergesellschaft übernehmen könnten. Die Satzung der Stadtwerke AG sehe deutlich mehr Einflussnahmemöglichkeiten des Eigentümers Stadt vor, als dies im AG-Gesetz vorgesehen sei. Dennoch bleibe die Gesellschaftsform der Stadtwerke Hildesheim die einer AG mit den für den Vorstand vorgesehenen Kompetenzen. Der Abschluss eines Beherrschungsvertrages sei auf Grund der Haftungsproblematik nicht möglich. Bei einem Wechsel der Gesellschaftsform der Stadtwerke in eine GmbH sei ein Inhousegeschäft tatsächlich rechtlich unbedenklich. Bei der Gründung einer gemeinsamen Abwassergesellschaft von Stadt Hildesheim und Stadtwerke AG dürften die Stadtwerke nur Minderheitsgesellschafter sein. Die Fragestellung der horizontalen Inhousefähigkeit sei dadurch zu regeln, dass die Aufgabe der Stadtentwässerung bei der Stadt Hildesheim verbleibe. Das haftungsrechtliche Risiko sei aus vergaberechtlicher Sicht als überschaubar zu beurteilen. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung könne lediglich auf die AöR übertragen werden. Aufgabe der AöR sei lediglich die Finanzierung und die Verwaltung des Vermögens. Die Abwassergesellschaft erhalte dann den Auftrag der Aufgabenerfüllung für die Stadt.

 

Herr Kriegel fragte nach, ob davon auszugehen sei, dass letztendlich die Vergabe im Rahmen eines Inhousegeschäftes an die Stadtwerke unproblematisch sei.

 

Herr Dr. Meyer führte aus, dass er eine solche Verfahrensweise für juristisch einwandfrei halte. Tatsächlich sei ein Engagement der Stadtentwässerungsgesellschaft über die Stadtgrenzen Hildesheims hinaus bei der Vergabe im Rahmen eines Inhousegeschäftes nicht möglich. Die Grenze der Zulässigkeit liege hier bei 10 % des Umfanges des Umsatzes der Gesellschaft.

 

Die Konsequenzen einer Klage lägen im Worst-Case in der Übernahme der Kosten für die Verteidigung, der Gerichtskosten und der Rückabwicklung. Diese würden sich auf ca. 100 T€ belaufen.

 

Frau Kuhne ergänzte, dass die Kosten einer möglichen Umwandlung der Stadtwerke AG in eine GmbH nicht bekannt seien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Spieth und Herrn Wodsack erläuterte Herr Dr. Meyer, dass es durchaus möglich sei, die Rechte des Gesellschafters Stadt in der Satzung der Stadtwerke AG noch auszuweiten. Die Beteiligung der Stadtwerke AG sei in anderen Bereichen nicht betroffen.

 

Herr Kriegel bat um Erläuterung, welche Auswirkungen bei einer Zinssteigerung zu erwarten seien.

 

Frau Rink führte aus, dass in diesem Fall mit einer geringeren Ausschüttung der Abwassergesellschaft zu rechnen sei.

 

 

 

Die Verwaltungsvorlage wurde abgelehnt

Die Verwaltungsvorlage wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich

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