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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bettels berichtet, dass es im Michaelisviertel zu Beschwerden gekommen sei, weil immer wieder Fahrzeuge auf Bewohnerparkplätzen parken würden und das Ordnungsamt nicht dagegen vorgehe.
Herr Neuhäuser erklärt, dass in den reinen Bewohnerparkzonen (zum Beispiel Schenkenstraße und Rosenhagen) grundsätzlich verwarnt werde. Auf reinen Bewohnerparkplätzen sei zudem keine "Mischnutzung" zugelassen. Eine Mischnutzung liege vor, wenn zum Beispiel mit Bewohnerparkausweis uneingeschränkt geparkt werden könne, während andere Nutzende einen Parkschein ziehen müssten. Die Parkscheinpflicht gelte für "Fremdparkende" nur zu den gebührenpflichtigen Zeiten, also montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr, samstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und sonntags nie. Außerhalb der gebührenpflichtigen Zeiten dürften auch "Nichtbewohner" auf den bewirtschaften Flächen stehen. Für Personen, die keine Kenntnis darüber hätten, könne der Eindruck entstehen, dass Personen falsch parkten und diese nicht von Ordnungsdienst verwarnt würden. Im Michaelisviertel verwarne der Ordnungsdienst darüber hinaus regelmäßig Falschparker.
Herr Bettels fragt, warum so eine Mischzone nicht auch im Kalenberger Graben eingerichtet werden könne.