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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Klaiber zeigt ein Beispielbild, an dem zu erkennen sei, dass die Ausweisung der Maskenpflichtzonen innerhalb der Stadt Hildesheim unzureichend gekennzeichnet sei. Sie berichtet von einem jungen Mann, der an der Küsthardtstraße eine dreistellige Strafe gezahlt haben soll, weil er sich ohne Maske in diesem Bereich aufhielt. Er habe nicht erkennen könne, dass es dort eine Maskenpflicht gebe. Sie berichtet ferner, dass der kontrollierende Ordnungsdienst selbst keine Maske getragen haben soll.
Sie schlägt vor, mit Hilfe einer Schablone die Maskenzonen auf dem Boden zu kennzeichnen, da so die Bürgerinnen und Bürger leichter erkennen könnten, dass sie eine Maske zu tragen hätten.
Herr Schramm erklärt, dass dies aus seiner Sicht komplett unnötig sei. Es sei eindeutig geregelt, wo Masken zu tragen seien und wo nicht. Herr Brockhaus stimmt Herrn Schramm zu und sagt, dass die Regeln allen bekannt sein müssten.