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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Blume referierte die Vorlage.
Herr Kriesinger bat um Erläuterung der Veränderung der Jahresgrenze von 60 auf 18.
Herr Blume berichtete, dass man zwischen dem örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe unterscheiden müsse. Der Landkreis Hildesheim wäre hier der örtliche Träger, welchem auch die Stadt Hildesheim zuzuordnen wäre, und das Land sei der überörtliche Träger. Der örtliche Träger sei allen Personen von 0 bis 18 zuzuordnen, während der überörtliche Träger dem Personenkreis über 18 zuzuordnen sei. Jedoch sei zu beachten, dass es keinen Unterschied für die Stadt Hildesheim mache bzgl. der Kosten, da diese vollständig erstattet werden würden.
Herr Spitzer ergänzte weiterhin, dass die Arbeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unverändert sei.
Herr Kriegel merkte an, dass eine vollständige Erstattung lediglich die Sachleistung betreffe, die Personalkosten hingegen beliefen sich jedoch auf 80 % (netto). Daher würde die Stadt nicht nur 20 % der Personalkosten tragen, sondern auch das vollständige Brutto.
Beschluss:
Dem Abschluss des Vertrages zwischen dem Landkreis Hildesheim und der Stadt Hildesheim über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig genehmigt