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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Brouër erläuterte die Vorlage.
Herr Köhler fragte, ob nun lediglich der Rahmenplan oder auch die Entwicklungsziele, welche in der Vorlage zusammengefasst seien, beschlossen werden sollen, da diese aufgrund des sehr großen Gebietes zu ergänzen wären und andere Ziele ebenfalls relevant seien. Außerdem merkte er an, dass die Erschließung bezogen auf Ausbau Kanal, Bau der KV, Anlageerweiterung des Hafens nicht aufgeführt wurde. Des Weiteren bemängelt er die unkonkreten Ausgleichsmaßnahmen.
Frau Brouër antwortete, dass die Ausgleichsmaßnahmen aktuell noch nicht beziffert werden können. Das Rahmenplangebiet sei insbesondere jenseits der B6, Richtung Kanal, sprich die Fläche ist nicht im Bebauungsplan enthalten. Natürlich stehe dem nichts dagegen die Entwicklungsziele zu ergänzen, wobei zu einem späteren Zeitpunkt durch die Bauleitplanung eine ausführliche Ausarbeitung stattfinde.
Herr Dr. Kumme erläuterte zudem, bezogen auf Herrn Köhler, dass sich der Rahmenplan auf das gesamte Gewerbegebiet Nord beziehe und der Bebauungsplan, der aufgestellt werden soll, flächenmäßig nur einen kleinen Teil dessen einnehme.
Frau Döring merkte an, dass ein Rahmenplan zwar auch detaillierter aufgeführt werden könne, dennoch werde bei jedem Abschnitt der Bauleitplanung weiter konkretisiert, z.B. in Form eines Umweltberichtes. Der Rahmenplan soll eine rechtliche Sicherheit geben, da eine Vorkaufsrechtsatzung folgen solle, welche ebenfalls sicherer wäre, wenn zuerst der Rahmenplan stünde. Letztendlich sagt der Rahmenplan das aus, was auch im Flächennutzungsplan dargestellt werde, lediglich detaillierter, da eine Erschließung und Grünbereich dargestellt ist
Herr Köhler sprach sich für eine jetzige Ergänzung des Rahmenplanes aus, um Überlegungen in Abschnitten zu vermeiden, falls diese Entscheidungen in bestimmten Themengebieten, wie z.B. dem Artenschutz, zu spät kommen sollten.
Herr Eggers bestätigte die Aussage von Frau Döring und sprach sich für den Rahmenplan aus.
Beschluss:
Der in der Anlage beigefügte Rahmenplan des GE Nord wird als städtebaulicher Entwicklungsplan gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen