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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Im zweiten Halbjahr 2020 werden keine Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer erhoben. Das befreit nicht von der Beantragung der jeweils erforderlichen Sondernutzungserlaubnis für die abweichend von der Widmung genutzten öffentlichen Fläche.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen