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Auszug - Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer im zweiten Halbjahr 2020  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaushalle
Ort: 31134 Hildesheim, Rathaus, Markt 1, EG
20/206 Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer im zweiten Halbjahr 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Härtel, Klaus
Federführend:33.2 Ordnung und Gewerbe Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Im zweiten Halbjahr 2020 werden keine Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlung, Warenauslagen und Klappständer erhoben. Das befreit nicht von der Beantragung der jeweils erforderlichen Sondernutzungserlaubnis für die abweichend von der Widmung genutzten öffentlichen Fläche.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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