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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Neuhäuser stellt die Ortsratsmittel für das Jahr 2020 vor.
Herr Siegel geht auf die Finanzplanung des Turnhallenbaus ein. Es seien bisher nur Planungskosten veranschlagt. Er fragt, ob demnach der Bau nicht erst im Jahr 2025 beginne.
Herr Eggers fragt, wann denn endgültig mit dem Bau begonnen würde. Seit drei Jahren würde der Bau verschoben. Die Kosten für den Bau seien nicht im Haushalt aufgeführt.
Herr Wollersheim teilt mit, dass im Mai die Schritte angesprochen wurden und es diesbezüglich keine Änderungen gäbe. Der Umzug sei im Herbst 2020 geplant, der Abriss der Sporthalle solle in den Sommerferien durchgeführt werden.
Die Mittel seien im Haushalt noch nicht aufgeführt, weil noch ein Vergabeverfahren festgelegt werden müsse. Es wäre möglich, das Ganze konventionell durchzuführen, also durch einzelne Gewerke im kontinuierlichen Mittelfluss über mehrere Jahre oder durch ein Totalunternehmerverfahren, bei dem die Zahlung nach der Erbringung aller Leistungen getätigt würde. Die Gesamtsumme würde dann in 2022 oder 2023 im Haushalt dargestellt werden. Weiterhin seien Synergieeffekte möglich, wie beispielsweise die Ausschreibung der Sporthalle Himmelsthür gemeinsam mit der Sporthalle in der Bromberger Straße. Im Haushalt würden dann in einem Jahr beide Sporthallen abgebildet werden. Aufgrund des unbekannten Vergabeverfahrens kann der Betrag im Haushalt noch nicht abgebildet werden. Im Rahmen der Nachtragssatzung zum Haushalt 2020 würde diese im November nachgeschoben.
Herr Lynack fragt konkret, ob es bei den geplanten 26 Monaten bliebe, wann diese beginnen würden und ob der Abriss wie geplant im Sommer erfolge.
Herr Wollersheim antwortet, dass die 26 Monate mit Auftragsbeginn anfingen und dass man das nicht auf die Woche genau festlegen könne. Es solle aber um die 26 Monate dauern.
Herr Hartmann ergänzt, dass die Planung im Gesetz konkretisiert sei, indem dieses sagt, dass eine Maßnahme in den Haushalt aufgenommen würde, sobald etwas geschehen sei. Die Beträge selbst tauchten daher in der Folgemaßnahme noch nicht auf. Sobald die Maßnahme bekannt sei, sei sie auch im Haushalt abgebildet.
Herr Siegel zitiert § 118 NKomVG und § 12 Abs. 3 KHKVO und weist auf eine vordringliche Maßnahme hin.
Herr Hartmann entgegnet, dass die Vordringlichkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff sei. Die Maßnahme würde zu 100 % durchgeführt, die Sporthalle würde kommen.
Bezüglich der Anhörung zum Haushalt führt Herr Eggers aus, dass die Kosten für eine Ampel bei der Kreuzung "Ahnekamp/Runde Wiese/Linnenkamp" nicht aufgeführt seien. Darüber hinaus fehle die Deckensanierung in der Breslauer Straße und in der Schulstraße. Weiterhin regt er die Erhöhung der OR-Mittel an. Diese sollten mindestens verdoppelt werden.