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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Räbiger erläuterte den Antrag der beiden Fraktionen.
Herr Dr. Kumme wies darauf hin, dass nach seinem Verständnis der Verwaltungsvorlage die einzige Ausnahme von der Auflage zur Anlage von Grünflächen die Zuwegung darstellen sollte. Außerdem hielt er den Antrag für zu kurzfristig eingereicht, um ihn seriös beraten zu können. Die mit dem Antrag formulierten Änderungswünsche würden die Kosten deutlich erhöhen. Außerdem hielt bei derart umfangreichen Änderungen eine erneute Beteiligung des Ortsrates für wünschenswert. Die beantragte Auflage, die Auslegung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschrift bis nach der Vorstellung der Änderungen im Ausschuss zu verschieben, stelle eine Ablehnung des Auslegungsbeschlusses zum jetzigen Zeitpunkt dar. Eine solche Verzögerung sei nicht hinnehmbar.
Frau Döring hielt es zwar grundsätzlich für richtig, die Frage nach ökologischen Festsetzungen für Baugebiete zu stellen, hielt aber den Zeitpunkt in diesem Bebauungsplanverfahren für falsch gewählt. Es seien bereits Gespräche mit Interessierten geführt worden. Auch bezogen auf die Wirtschaftsförderung sei eine Verzögerung des Verfahrens hinderlich. Hinsichtlich der beantragten Festsetzungen müsse zudem eine Rechtsprüfung erfolgen. Herr Habenicht ergänzte, dass die mit Beschluss des Antrages einhergehende Verzögerung bereits laufende Verhandlungen zum Scheitern bringen könnte. Er empfahl eine Prüfung und Aufarbeitung der Vorschläge unabhängig von diesem konkreten Verfahren und eine entspr. Berücksichtigung ggf. bei späteren Vorhaben.
Herr Hansen schilderte seinen Eindruck, dass es für Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes grundsätzlich nur "den falschen Zeitpunkt" gebe. Ihm sei zuvor versichert worden, dass für die Prüfung der gewünschten Änderungen noch Zeit zur Verfügung stehe. Der Antrag formuliere im Übrigen bzgl. dieser Änderungen lediglich einen Prüfauftrag.
Herr Räbiger wies darauf hin, dass der Rat Herr des Verfahrens sei. Er befand den Zeitpunkt vor dem Auslegungsbeschluss als richtig, um Vorschläge für Änderungen der Festsetzungen einzubringen. Außerdem interpretierte er die Auflage zur Anlage von Grünfläche anders als eingangs Herr Dr. Kumme.
Frau Döring wies auf die Festsetzung einer GRZ von 0,8 hin, die bedeute, dass 80% eines Grundstücks versiegelt werden dürfe. Im Gewerbegebiet gehe es dabei inhaltlich eher um Lagerflächen oder Stellplätze als um Steingärten. Die nicht versiegelte Grünfläche solle dabei allerdings an öffentliche Verkehrsflächen grenzen.
Frau Brouër gab zu bedenken, dass eine Änderung der Festsetzungen unmittelbare Auswirkungen sowohl auf den Bebauungsplan und die Begründung als auch auf den Grünordnerischen Fachbeitrag und den Umweltbericht hätte. Die beauftragten Büros seien auch ohnedem bereits gut ausgelastet. Die vollständige Umsetzung des Prüfauftrages bis Ende Sept. könne nicht zugesichert werden.
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans HO 104 und der örtlichen Bauvorschrift HO 104 „Senator-Braun-Allee Ost II" einschließlich der Entwurfsbegründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird zurzeit noch nicht öffentlich ausgelegt. Vielmehr soll zu einem späteren Zeitpunkt nach Prüfung der untenstehenden Punkte ein ggf. geänderter Entwurf ausgelegt werden.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird gebeten, in der textlichen Festsetzung einen stärken Fokus auf Nachhaltigkeit und Klimaneutralität zu legen. Hierzu sollen die hier exemplarisch aufgeführten Punkte für die textliche Festsetzung geprüft und, soweit möglich, aufgenommen werden. Das Ergebnis ist vor der Auslegung im Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.
1. Pflicht zur Dachbegrünungen bei Flachdächern mit bis zu 10% Dachneigung bzw. Dachbegrünung mit vorkultivierten Moosmatten bei aufgeständerten PV- oder Solarthermieanlagen
2. Fassadenbegrünung
3. Einsatz von erneuerbaren Energien
4. Prüfung eines stationären Stromspeichers für Photovoltaik als Gewerbequartierslösung
5. Ladestationen für Elektroautos und Pedelecs
6. Punkt 8 der textlichen Festsetzung ist wie folgt zu ändern:
Nicht überbaute Flächen müssen gemäß § 9 Abs. 2 NBauO Grünflächen sein.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen