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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Diehe informierte zur Situation und zur Perspektive des Förderzentrums (FöZ) Im Bockfeld mithilfe der elektronisch beigefügten Präsentation.
Anlass für die Neuausrichtung des Förderzentrums im Bereich Tagesstätte und Schule sei die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2020. Das Förderzentrum betreibe seit den 1970er Jahren eine Tagesstätte mit integrierter Förderschule. Eine Förderung der dort Betreuten finde sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Da es sich hier um eine Tagesstätte handele, müsse die Landesschulbehörde allerdings nur die in der Schule eingesetzten Lehrerinnen und Lehrer bezahlen. Die weiteren Fachkräfte, die nach Förderschulerlass zum Betrieb einer Förderschule gehörten, seien aber Mitarbeitende der Tagesstätte und würden aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert. Das Kultusministerium spare hier aus diesem Grunde seit vielen Jahren enorme Kosten. Außerdem gebe es für 395 Schülerinnen und Schüler nur 210 Tagesstättenplätze, weshalb 185 Schülerinnen und Schüler weder während noch nach der Unterrichtszeit eine gezielte pädagogische Förderung erhielten. Als zuständiger örtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist der Landkreis Hildesheim für den Abschluss von Vereinbarungen mit Leistungserbringern zuständig. 2016 habe der Landesrechnungshof die Förderzentren im Land Niedersachsen überprüft und die Praxis der Finanzierung zulasten des Sozialhilfeetats gerügt. 2017 hab das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Stadt und Landkreis Hildesheim aufgefordert, den Betrieb der Tagesstätte umzustellen. Die Reform der Eingliederungshilfe führe dazu, dass der Eigenanteil des Landkreises statt aktuell 1,9 Mio. Euro ab dem Jahr 2022 dann 4,22 Mio. Euro betrüge. Die Herauslösung der Förderschule aus der Tagesstätte stehe nunmehr in Rede. Die politischen Gremien des Kreistages hätten sich mit der Vorlage der Kreisverwaltung befasst, die Gremien des Zweckverbandes Förderzentrum Im Bockfeld mit einer Neukonzeption der Einrichtung zu beauftragen. Ziel sei die Umwandlung der jetzigen Tagesstätte mit integrierter Förderschule in eine Förderschule mit vollem Ganztagsbetrieb. Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit habe der Beschlussvorlage in seiner Sitzung in der vergangenen Woche zugestimmt.
Herr Hollenbach verwies darauf, dass die gewachsene Struktur des FöZ gut funktioniere. Er befürchte einen Verlust an Betreuungsqualität, wenn die Förderung von bisher 210 Kindern auf dann alle 395 Schülerinnen und Schüler ausgeweitet werden müsse. Frau Diehe verwies aus die Richtlinie für Förderschulen. Nach dem ganzheitlichen Ansatz für die Förderschulen umfasse deren Personal außer den Sonderpädagoginnen und -pädagogen u.a. auch Psychologinnen bzw. Psychologen sowie Erzieherinnen bzw. Erziehern und sozialpädagogisches Fachpersonal. Die Lehrkräfte kämen bei der aus den 70er Jahren gewachsenen Struktur des FöZ aber von der Landesschulbehörde und das pädagogische Personal aus der Tagesstätte. Dieses System habe sich mit der neuen Rechtslage überholt. Der Landesrechnungshof habe bereits gerügt, dass das pädagogische Personal der in die Tagesstätte integrierten Förderschule aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert werde, obwohl dieses dem Kultusministerium zuzuordnen sei. Diese Zuordnung müsse korrigiert und die Struktur weiter optimiert werden.
Herr Spitzer verdeutlichte, dass die Verwaltung mit der Vorlage über die voraussichtliche Entscheidung des Kreises als Träger der Sozialhilfe informiert habe. Er interpretiere die Beschlussvorlage des Landkreises dahingehend, dass die Mittel der Eingliederungshilfe im erforderlichen Umfang der Schule zur Ausgestaltung eines alle Schülerinnen und Schüler einbeziehenden qualifizierten Ganztags zur Verfügung gestellt werden sollten. Das FöZ sei ein eigener Schulträger, unterliege nicht der fachlichen Steuerung der Schulverwaltungen von Kreis und Stadt und werde insoweit „nur“ als Beteiligung (über den Finanzausschuss) gesteuert. Auch aus diesem Grunde sei es geboten, dass das entspr. Konzept zur Weiterentwicklung des FöZ nicht „fremdgesteuert“, sondern maßgeblich durch das Bockfeld als zuständigem Schulträger mit seiner hohen Kompetenz erarbeitet werden müsse. Davon unbenommen müssten Schul- und Sozialverwaltungen intensiv an dem Konzept mitarbeiten.
Frau Donat ergänzte, dass sich die Verteilung der durch Drittmittel nicht abgedeckten Aufwendungen für den Zweckverband FöZ Im Bockfeld nach den von den Verbandsmitgliedern jeweils belegten Plätzen in Tagesstätte und Schule richte; in der Praxis bedeute dies, dass die Kosten z.Zt. ca. zu gleichen Teilen von Stadt und Landkreis getragen würden. Da der Zweckverband selbst Schulträger der in die Tagesstätte integrierten Förderschule sei, könne weder die städtische Sozial- noch die städtische Schulverwaltung auf die Vorgänge im FöZ direkten Einfluss nehmen. Eine Einflussnahme sei lediglich über das Beteiligungsmanagement bzw. das weisungsgebundene Mandat in der Verbandsversammlung möglich. Die Verwaltung beabsichtige, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, die Entscheidung über die Anweisung an die Vertreterin der Stadt Hildesheim in der Verbandsversammlung des Förderzentrums bzgl. der Vorlage des Kreises aufgrund ihrer Bedeutung und ihren pädagogischen und finanziellen Auswirkungen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Sie hoffe im Sinne aller Beteiligten auf einen transparenten Prozess mit einem guten Ergebnis für Kinder, Eltern und Beschäftigte.
Auf Nachfrage von Frau Oehlschläger erklärte Frau Diehe, dass bei der aktuell bestehenden Tagesstätte mit integrierter Förderschule das pädagogische Personal bei der Tagesstätte angesiedelt sei. Die Förderschule sei lediglich mit Lehrpersonal ausgestattet. Der Erlass zur Förderschule sehe aber vor, dass die Förderschule bei Lerngruppen von max. 9 Schülerinnen und Schülern mit mindestens 1 sonderpädagogischen Lehrkraft und mindestens 1 Erzieherin bzw. Erzieher oder 1 Sozialpädagogin bzw. -pädagogen und ggf. auch einer Pflegekraft ausgestattet sein müsse. Frau Donat ergänzte, dass von diesem Personal aktuell nur die Lehrkräfte vom Kultusministerium bezahlt würden und dass dies geändert werden solle. Zusätzlich könne über die Individualansprüche der Kinder ggf. Einzelfallhilfe zur Verfügung gestellt werden. Anzustreben sei, dass eine neue Struktur zu keiner Qualitätsminderung in der Betreuung der Kinder führe. Herr Spitzer ergänzte, dass der Rat der Stadt Hildesheim nun die Vertreterin in der Verbandsversammlung zunächst zu beauftragen habe, dem FöZ den Auftrag zu erteilen, ein Konzept für eine geeignete Lösung zu erarbeiten und sodann dieses Konzept den Mitgliedern des Zweckverbandes vorzustellen. Über die Umsetzung dieses Konzept müsse dann erneut entschieden werden.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Präsentation Förderzentrum im Bockfeld (346 KB) |