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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Standards der Heimaufsicht (Stadt Hildesheim)
Herr Möhle berichtete über die Standards der Heimaufsicht mithilfe der elektronisch beigefügten Präsentation.
Herr Kriesinger berichtete von Einschätzung von Pflegerinnen und Pflegern, wonach angekündigte Prüfungen in Heimen zu keinem realistischen Bild der tats. Lage führen würden und erkundigte sich nach dem Verhältnis von angekündigten und nicht angekündigten Kontrollen. Herr Möhle antwortete, dass der Anteil der nicht angekündigten Kontrollen der Heimaufsicht ca. 98% betrage. Herr Hoffmann ergänzte, dass der Landkreis grundsätzlich nur noch unangekündigt kontrolliere.
Herr Kara fragte nach, wie viele Mängel festgestellt worden seien und wie hoch die danach verhängten Gebühren ausgefallen seien. Außerdem erkundigte er sich nach dem Einsatz fremdsprachigen Personals. Herr Möhle erklärte, dass in den letzten Jahren kein Betrieb habe untersagt werden müssen, die Situation in Hildesheim befinde ich in einem guten Rahmen, es gebe zurzeit keine Einrichtung mit schwerwiegenden Problemen. Die Anzahl der verhängten Gebühren sei stark zurückgegangen, im letzten Jahr habe es nur 1 Anordnung gegeben. Er schätze die Höhe auf ca. 200,00 - 300,00 €. Der Einsatz fremdsprachigen Personals sei nicht vorgeschrieben, aber unter bestimmten Umständen sinnvoll. Konkrete Daten dazu seien nicht erfasst worden.
Anmerkung der Protokollführerin: Weitere Erkundigungen von Herrn Möhle haben ergeben, dass über den Einsatz fremdsprachigen Personals keine Erkenntnisse vorliegen und dass die Kosten von Anordnungen abhängig von der Bearbeitungszeit und der Platzzahl sind. Bei Standardbearbeitung betragen die Kosten zwischen 134,00 und 575,00 Euro.
Frau Oehlschläger erkundigte sich nach dem bestehenden Bedarf und inwieweit dieser vorhersehbar gewesen und entspr. gedeckt sei, oder ob die Stadt sich um die Niederlassung entspr. Anbieterinnen oder Anbieter bemühen müsse. Außerdem fragte sie nach dem Einfluss der Stadt auf das Angebot der ambulanten Pflege. Bzgl. der ersten Frage verwies Frau Schwarzer auf den anstehenden Vortrag von Herrn Hoffmann. Zur zweiten Frage antwortete Herr Möhle, dass die Stadt bei der ambulanten Pflege nicht mitverhandle. Sie habe auch keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütungen. Dies sei Aufgabe der kommunalen Spitzenverbände. Die Vereinbarungen würden seitens der Stadt lediglich mitunterzeichnet. Herr Hoffmann ergänzte, dass Vertragspartner der Pflegedienste für Einzelverhandlungen im Bereich der ambulanten Pflege aufgrund der Größenordnung allein die Pflegekassen seien.
Herr Kriesinger erkundigte sich nach dem zeitlichen Anteil der Kontrolle einerseits von Dokumentenprüfungen und andererseits von Gesprächen mit den Pflegebedürftigen. Herr Möhle antwortete, dass jede Prüfung individuell unterschiedlich ausfalle. Beide Seiten hätten ihren gerechtfertigten Raum. Bei jeder Prüfung würden mehrere Pflegebedürftige und deren Umgebung auch angeschaut. Das Verhältnis von Bürokratie und Kommunikation sei gut ausgewogen.
Herr Spitzer erklärte, dass das SGB XI die Pflegeselbstverwaltung vorschreibe. Die Stadt verfüge über kein Mandat zur Pflegebedarfsplanung. Da die Stadt keine eigenen Pflegeeinrichtungen betreibe, habe sie auch keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Attraktivität des Berufs. Über die Tarifierung entschieden die Tarifparteien. Er warne vor kommunalen Machbarkeitsillusionen.
Auf Nachfrage von Frau Schwarzer zur standardmäßigen Ausstattung der Heime mit WLAN-Anschlüssen befürchtete Herr Möhle, dass dies noch nicht in großem Umfang angeboten werde. Er werde dies nachfragen und später beantworten.
Anmerkung der Protokollführerin: Inzw. hat Herr Möhle recherchiert, dass 7 Einrichtungen über WLAN verfügen.
Sachstandsbericht zur Pflegebedarfsplanung (Landkreis Hildesheim)
Herr Hoffmann berichtete, dass der Landkreis erst vor wenigen Wochen aufgrund fehlender Fachkräfte kurz vor der Betriebsuntersagung einer Pflegeeinrichtung stand. Dies habe letzendlich auch durch Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts im Zusammenspiel mit dem Heimrecht und der Unterstützung anderer Pflegeeinrichtungen vermieden werden können. Die Pflegebedarfsplanung basiere auf dem 1996 eingeführten Nds. Pflegegesetz (NPflegeG). Gem. § 3 NPflegeG erstellten die Landkreise (LK) und die kreisfreien Städte für ihr Gebiet räumlich gegliederte Pflegeberichte über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der pflegerischen Versorgung. Die Pflegeberichte sollten Vorschläge zur Anpassung der vorhandenen pflegerischen Versorgungsstruktur an die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur enthalten. Nach Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts habe allerdings jede Trägerin und jeder Träger, die oder der die Voraussetzungen nach dem eher marktwirtschaftl. ausgerichteten SGB XI erfülle, unabhängig von der Bedarfslage einen Anspruch auf einen Versorgungsvertrag. Dies habe insb. im Landkreis Hildesheim im Zeitraum von Anfang der 2000er Jahre bis ca. zum Jahr 2015 zu einem erheblichen Überangebot geführt. Erst in jüngster Vergangenheit sei es aufgr. der demografischen Entwicklung zu einer Auslastung des Angebots gekommen. Im Bereich ambulanter Pflegeleistungen gebe es aktuell in Stadt und Landkreis Hildesheim so viele Anbieterinnen und Anbieter wie noch nie. Auch im Bereich der Tagespflege sei ein enormer Zuwachs zu verzeichnen. Dies stärke die häusliche Pflege und verringere die Anzahl stationärer Unterbringungen von Pflegebedürftigen. Es fehle aktuell hingegen eine erhebliche Anzahl von Plätzen im Bereich der aufgrund saisonaler Schwankungen weniger lukrativen Kurzzeitpflege. Diesbzgl. werde auf Landesebene über Fördermöglichkeiten nachgedacht. Ziel müsse es sein, Menschen so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit zu belassen. Das größte Problem stelle der Mangel an Personal dar. Jede Verbesserung für die Beschäftigten müsse aber entspr. finanziert werden. Es sei mit weiteren Erhöhungen des Pflegeversicherungsbeitrages zu rechnen. Die Höhe des von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erhobenen Eigenanteils sei kaum noch vermittelbar. Aufgrund der demografischen Entwicklung müssten neue Pflegeplätze geschaffen werden. Dazu gehörten auch alternative Wohnformen wie Pflegewohngemeinschaften, die insb. in den Städten immer mehr an Bedeutung gewännen. Für den Bau von neuen Einrichtungen seien zwar ausreichend Investoren vorhanden, aber entspr. Personal dafür stehe auf dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung. Die Kommunen seien von Bund und Land für die Aufgaben der Pflege nicht ausreichend ausgestattet. Daran hätten auch die Pflegestärkungsgesetze nichts geändert. Die Kommunen, die Bereich der Pflege in eigener sachlicher Zuständigkeit bearbeitet hätten, würden diese zum 01.01.2020 voraussichtlich sogar verlieren. Das Ausführungsgesetz zum SGB XII bestimmte, dass die gesamte sachliche Zuständigkeit dafür auf das Land Niedersachsen übergehen werde. Die eigentlichen Akteurinnen im Pflegewesen seien die Pflegekassen. Die Einführung der Pflegeversicherung habe letztendlich zu einem Systemwechsel zuungunsten der Kommunen geführt. Auf Nachfrage von Frau Schwarzer erklärte er, dass in der stationären Pflege die Bedarfsdeckung lange erreicht war, und es in den Jahren 2010 - 2014/15 sogar zu Überangeboten mit zeitweise bis zu 200 freien Plätzen in der Stadt und bis zu 300 freien Plätzen im Landkreis Hildesheim gekommen war. Auch aktuell gebe es im stationären Bereich genügend Pflegeplätze. Punktuelle Probleme beständen z.B. im Bereich Alfeld. Im ambulanten Bereich, insb. in der hauswirtschaftlichen Versorgung gestalte sich die Situation aufgrund der Personalsituation problematischer.
Herr Hollenbach stellte einen Personalmangel in der Versorgung von Menschen insb. zu Beginn und zu Ende ihres Lebens fest. Die Entlohnung für die Arbeit nah am Menschen falle zu gering aus. Auch die seelische Belastung der Beschäftigten, die Menschen am Ende ihres Lebens begleiteten, sei nicht zu unterschätzen. Er fragte nach der Dauer der Vorausplanung hinsichtlich des zu erwartenden Personalbedarfs. Herr Hoffmann antwortete, dass eine seriöse Prognose aufgrund sehr dynamischer Entwicklungen über die nächsten 5 Jahre nicht hinausgehen könne. Das gesellschaftliche Interesse am Thema der Pflege sei stark angestiegen.
Auf Nachfrage von Frau Gürcan betonte Herr Hoffmann die Notwendigkeit von mehr Geld und insb. von mehr Zeit für die Pflegekräfte sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege. Nötig seien schrittweise Verbessrungen im SGB XI. Herr Spitzer ergänzte, dass mit dem Gesundheitsfachberufegesetz versucht werde, Menschen aus dem Ausland für die Pflegeberufe zu gewinnen. Mit dem § 45a SGB XI solle zudem der ehrenamtl. Einsatz in diesem Bereich gestärkt werden. Mit der bevorstehenden sog. Generalisierung der Pflegeberufe verringere die bestehenden Probleme voraussichtl. nicht. Allerdings sei aktuell eine Verbesserung der Arbeitgeberqualitäten der Pflegedienste zu beobachten. Fachkräftemangel bestehe zurzeit bereits insb. dahingehend, dass die sog. Fachkraftquote nicht eingehalten werden könne. Die Kommune habe bzgl. dieser Probleme allerdings keine Handlungsinstrumente. Es habe auch nicht das angestrebte Vetomandat für die kommunalen Spitzenverbände eingerichtet werden können. Die Stadt Hildesheim setzte allerdings den Haushaltsbegleitbeschluss zur Installation einer Sozialplanung um, mit der weitere Erkenntnisse bzgl. der notwendigen Pflegeinfrastruktur vor Ort gewonnen werden könnten.
Herr Kriesinger zeigte sich besorgt, dass auch der Pflegebereich zunehmend wirtschaftl. Gesetzmäßigkeiten unterworfen sei.
Herr Kriegel betonte die Notwendigkeit, die häusliche Pflege zu stärken.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Präsentation Heimaufsicht (195 KB) |