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Auszug - Vorstellung des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums Inklusive Schule (RZI)  

Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Sir Hans Adolf Krebs
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2.OG, Raum 206
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Reiche stellte zunächst sich selbst und sodann anhand der elektronisch beigefügten Präsentation das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Spitzer erklärte er, dass für die Region Hannover noch kein Antrag auf Einrichtung eines RZI gestellt worden sei.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Wendt erklärte er, dass die sonderpädagogische Grundversorgung auf der Basis einer systembezogenen Zuweisung von Stunden (bezogen auf die Förderschwerpunkte Sprache, Lernen und emotional-sozialer Entwicklung) erfolge. Dies garantiere, dass jede Schule bedarfsunabhängig und verlässlich nach Klassenbildungserlass 2 Stunden pro Klasse erhalte (für eine 2-zügige Grundschule also 16 Std.). Daneben gebe es eine personenbezogene Zuweisung von Stunden. Diese gelte für die übrigen Förderbereiche, vor allem den der geistigen Entwicklung mit 5 Std./Kind von der 1. bis zur 10. Klasse. Die Stunden für die Förderschwerpunkte körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen würden im Wesentlichen über die mobilen Dienste abgedeckt, teilweise aber auch den Schulen wieder gutgeschrieben. Dadurch, dass die Förderschulen in den Bereichen geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung in Hildesheim weiterhin gebe, komme es aufgrund des Lehrermangels in der Sonderpädagogik zu einer Unterversorgung des Systems. Der Schwerpunkt der Landesschulbehörde und des Kultusministeriums liege auf der grundsätzlich 100%igen Versorgung der Grundschulen im Bereich der sonderpädagogischen Grundversorgung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hilski erklärte er, dass eine Aufgabe darin bestehe, eine gleichmäßige Versorgung der Bedarfe zu gewährleisten.

 

Frau Rischkopf berichtete am Beispiel ihrer Schule über die Auswirkungen des Mangels an Förderlehrerinnen und -lehrern, problematisierte u.a. den Numerus Clausus für diesen Studiengang und erkundigte sich nach einer evtl. Personalbedarfsplanung.

 

Herr Reiche erläuterte, dass die Aufstockung der Ausbildung im Bereich Sonderpädagogik stattgefunden habe. Außerdem bestehe die Möglichkeit der entspr. Weiterbildung von Regellehrkräften. Zur Feststellung des Personalbedarfs seien den Schulen landesweit einheitliche Abfragedateien zugegangen. Allerdings beständen in 11 Regionen des Landes Niedersachsen noch keine RZIs. Für die müssten die entspr. Zahlen hochgerechnet werden. Die gleichermaßen gute Versorgung der Systeme von Förderschulen und inklusiven Schulen könne zurzeit noch nicht gewährleistet werden.

 

 


 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation RZI (243 KB)      
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