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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
a.) Herr Wittneben wies auf die Nachricht der EVI hin, dass die Trinkwasserversorgung ab Samstag, den 16.02. ca. 18.00 Uhr bis Sonntag, den 17.02. ca. 06.00 Uhr vorübergehend unterbrochen werde.
Frau Ladwig teilte mit, dass
b.) was die Eigentumsverhältnisse des Nepomuk in Uppen anbelange, dieser durch Versetzung an die Bundesstraße, nun im Eigentum des Bundes stünde, da er fest mit dem Boden verbunden sei. Der Bund sei damit also für die Instandsetzung und Pflege der Statue zuständig. Genehmigungsbehörde sei offenbar die Denkmalschutzbehörde der Stadt Hildesheim, so zumindest würde das Denkmalschutzgesetz interpretiert werden: "§ 10 (6) Bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen im Eigentum oder Besitz des Bundes oder des Landes, die nicht durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen betreut werden, ist der an die Denkmalschutzbehörde gerichtete Antrag auf Genehmigung zeitgleich auch dem Landesamt für Denkmalpflege zu übermitteln". Auskunft könne das Landesamt für Denkmalpflege in Hannover geben. In jedem Fall sei für eine Reinigung und Instandsetzung der Statue eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.
c.) was die gewünschten Blühflächen angehe, seitens der Stadt die Einsaat von Klee geplant sei. Die Kleewiesen seien nicht so pflegeintensiv und seien für Insekten sehr wertvoll. Während Blühflächen vergleichsweise nur kurzzeitig schön anzusehen seien, sei eine Kleefläche auf Dauer ansehnlicher.