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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Brönneke erläuterte die Vorlage und beantwortete zusammen mit Herrn Nowak Nachfragen dazu.
Herr Spitzer schilderte, dass es unmöglich sei, alle Schulen der Stadt bis zum Jahr 2024 vollständig inklusiv zu gestalten. Dafür stehe u.a. keine auskömmliche Refinanzierung zur Verfügung. Gleichwohl werde die Stadt in dieser Zeit weiterhin konsequent am inklusiven Umbau der Schulen arbeiten und dabei auch die Mittel des Landes vollumfänglich nutzen.
Beschluss:
1. Die folgenden Schulen werden bis zum 31.07.2024 als Schwerpunktschulen geführt:
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Grundschule Itzum
Grundschule St. Martinus (kath. Grundschule)
Grundschule Ochtersum
Grundschule Hohnsen (ab Umzug in den Bildungscampus)
Hauptschule Geschwister-Scholl
Realschule Himmelsthür
(Gymnasium Himmelsthür - Schule in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim)
Förderschwerpunkt Hören
Ganztagsschule Drispenstedt
Grundschule Ochtersum
Grundschule Auf der Höhe
Grundschule Johannes (kath. Grundschule)
Grundschule Hohnsen (ab Umzug in den Bildungscampus)
Renataschule
Realschule Himmelsthür
Goethegymnasium
Robert-Bosch-Gesamtschule
2. Die Stadt Hildesheim ist im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten bestrebt, alle Schulen in städtischer Trägerschaft bis zum 31.07.2024 so herzurichten, dass Schülerinnen und Schüler dort inklusiv beschult werden können. Der diesbezügliche Sachstand wird zum 31.07.2021 erneut evaluiert und der Politik zur Kenntnis gegeben.
3. Die Haushaltsmittel für die erforderlichen Umbauten werden im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt zunächst aus den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln und, sofern erforderlich, ergänzend aus Eigenmitteln der Stadt.
4. Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel werden auch unabhängig vom Bedarfsfall in voller Höhe für inklusive Umbauten eingesetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig