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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Sitzungsleiter verlas den Initiativantrag (elektronisch in Anlage).
Seitens des Ortsrates bestand Diskussionsbedarf.
Beschluss:
Die Stadt Hildesheim hat am 5. Oktober 1964 unter der Bezeichnung HI-S 5 „Wallanlagen“ eine LSG-Verordnung erlassen.
Die den Geltungsbereich beschreibende Übersichtskarte, die zur Originalverordnung zählt, lässt eine Konturierung nicht erkennen.
Die Stadt Hildesheim behilft sich daher mit einer Flurstücksgrenze. Der Ortsrat Stadtmitte-Neustadt fordert, insbesondere für den unversiegelten zum Zwecke des Abstellens von Fahrzeugen genutzten Bereich im Kalenberger Graben, eine Einmessung und IST-Darstellung im Feld.
Zudem sind in den Querungsbereichen Humboldtstraße / Gaußstraße / Weberstraße / Leibnizstraße Bodenproben zu veranlassen, um eine mögliche Schadstoffbelastung festzustellen bzw. auszuschließen.
Absatz 4 neu:
Zudem sind in der Gaußstraße, Weberstraße, Humboldtstraße Bodenproben zu veranlassen, um eine mögliche Schadstoffbelastung festzustellen.
Der Ortsrat fordert den Rat der Stadt Hildesheim auf, für den skizzierten Bereich die beschriebenen Veranlassungen zu treffen
(Der Absatz 4 wurde entsprechend geändert und verlesen.)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit einer Enthaltung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Antrag HI-S 5 Wallanlagen (109 KB) |