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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kriegel stellte den Antrag der 6 Fraktionen vor.
Herr Steinert beantwortete die im Antrag aufgestellten Fragen wie in dem elektronisch beigefügten Vermerk wiedergegeben.
Herr Hollenbach trug zu Pkt. 2 den Wunsch des Kita-Stadtelternrats vor, dass dies eine offensive Möglichkeit des Systems sein solle. Darüber hinaus müsse auch verwaltungsseitig kontinuierliche Pflege dieses System gewährleistet werden. Außerdem bemängelte er, dass die Eltern bei Nichtberücksichtigung keine Ablehnungsbescheide erhielten, die als Grundlage für den Klageweg allerdings nötig seien. Das Verfahren sei dahingehend zu automatisieren. Herr Barth bestätigte, dass über die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe von Kita-Plätzen seiner eigenen Erfahrung nach lediglich eine entspr. Mitteilung per E-Mail erfolge, gegen die aber keine Rechtmittel eingelegt werden könnten. Frau Schwarzer konkretisierte die Fragestellung dahingehend, ob es für die Stadt Hildesheim möglich sei, im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises für den Landkreis einen Bescheid zu erstellen. Herr Steinert sagte die rechtliche Klärung dieser Frage zu. Auf Nachfrage von Herrn Kriesinger schilderte Herr Barth, dass in seinem Fall aufgrund des fehlenden Ablehnungsbescheides die Möglichkeit einer Verwaltungsklage nicht bestanden habe, er aber eine Schadensersatzklage eingereicht habe.
Anmerkung der Protokollführerin: Die Verwaltung stellt ergänzend klar, dass ohne Ablehnungsbescheid/Versagungsbescheid für einen Kita-Platz durch die Stadt Hildesheim den Eltern kein Recht entzogen wird, den Rechtsweg vor Gericht zu bestreiten. Für die Eltern besteht auch ohne konkreten Ablehnungsbescheid die Möglichkeit, Rechtsschutzmittel in Anspruch zu nehmen. Mit der bisherigen Ablehnungs-Mail wird den Eltern dementsprechend keine Rechtsschutzmöglichkeit entzogen.
Des Weiteren können Eltern ihren Anspruch auf einen Kita-Platz erst erfolgreich einklagen, wenn bewiesen werden kann, dass im gesamten Stadtgebiet kein Kita-Platz zur Verfügung gestellt wurde. Es wird darauf verwiesen, dass die Suche nach verfügbaren Betreuungsplätzen nicht zu einem festen Termin beendet wird, sondern ein laufender Prozess ist und sich daher zu jeder Zeit - und damit unabhängig von Stichtagen - freie Betreuungsplätze ergeben können.
Herrn Störmer erkundigte sich nach dem vorgesehenen Kommunikationsweg im Falle zukünftiger Anmeldefehler. Herr Steinert bezweifelte, dass sich die vorgekommenen Fehler wiederholen würden. Es seien den betroffenen Eltern dadurch auch keine Nachteile entstanden.
Frau Gürcan schilderte die schwierige Erreichbarkeit des Familienbüros. Herr Steinert bestätigte die hohe Belastung des Büros. Die dort eingesetzte Mitarbeiterin erhielte u.a. in Zeiten der Anmeldephasen aber u.a. für die Übernahme der telefonischen Kommunikation Unterstützung aus anderen Abteilungen.
Frau Schwarzer beantragte, den Antrag der 6 Fraktionen um die Beantragung der Einrichtung eines Qualitätstisches zu ergänzen.
Ergänzender Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Qualitätstisch zum Thema Kita-Anmeldeverfahren mit Vertreterinnen bzw. Vertretern aus Stadtelternrat, den Ratsfraktionen und der Verwaltung einzurichten, um ggf. alternative Lösungen zu erarbeiten und die Probleme anzugehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Beantwortung Anfrage (82 KB) |