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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Schwarzer erläuterte den Antrag der 4 Fraktionen.
Herr Spitzer verwies einführend auf den Kita-Bedarfsplan und seine methodisch fundierte Prognosewirkung zur Bemessung von Versorgungsgraden. Insoweit bliebe die Bedarfsplanung für das in Rede stehende Jahr 2022 abzuwarten.
Davon unbenommen spiegele die aktuelle Bedarfsplanung eine erhebliche Nachfragesteigerung nach Kita-Plätzen. Die Verwaltung habe den Rat mit der aktuellen Kitabedarfsplanung informiert, dass schnellstmöglich die Bereitstellung unterjähriger Aufnahmekapazitäten realisiert werden müsse. Damit habe die Verwaltung einen klaren Kurswechsel zur früheren Planungen vollzogen. Überdies seien die Bedarfe der Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II, die während der Maßnahmen auf Kinderbetreuungsmöglichkeiten angewiesen seien, verstärkt in die Planung einzubeziehen.
Um diese Ziele erreichen zu können, habe die Verwaltung seit 2016 begonnen, bis 2020 ca. 850 - 900 neue Plätze zu schaffen. Derzeit würden 28 Projekte auf Bedarf, Machbarkeit und Finanzierbarkeit untersucht. Zudem müsse aber auch geeignetes Personal gefunden und entspr. Verträge abgeschlossen werden.
Nach alledem stelle der Antrag eine Unterstützung der Bemühungen der Verwaltung dar. Die im Antrag angestrebte Versorgungsquote auf 50 Prozent bis zum Jahr 2022 werde voraussichtlich in der Realität übererfüllt. Zu dem geplanten Prozess des Kita-Ausbaus solle in der nächsten Sitzung des Ausschusses eine umfassende Vorlage erstellt werden.
Erschwert werde die aktuelle Situation durch die Änderung des Schulgesetzes bzgl. der sog. "Quartalskinder". Bis zum 01.08. dieses Jahres müssten dafür ca. 50 zusätzliche Plätze generiert werden. Unter dieser Voraussetzung sei eine Garantie entsprechend dem 2. Antragspunktes nicht möglich. Herr Spitzer empfahl im Übrigen eine Zusammenfassung der Antragspunkte 3 und 5. Beide Berichte könnten in jeder Sitzung vorgestellt werden. Die Herstellung von Nichtöffentlichkeit sei dazu grundsätzlich nicht notwendig. Die Kontakte zu den Ausbildungseirichtungen gestalteten sich bereits hochintensiv. Darüber hinaus werde der von den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam mit der Landesregierung entwickelte Niedersachsenplan zur Gewinnung von Fachkräften u.a. mit 500 zusätzl. Ausbildungsplätzen und Schulgeldfreiheit als Pilotprojekt ausdrücklich begrüßt. Den Antragspunkt 6 sehe er somit als bereits erfüllt an.
Frau Schwarzer hielt an dem Antrag in der eingebrachten Fassung fest. Sie begründete dies insb. damit, dass auch der grundsätzlich gute Kita-Bedarfsplan durch eine nachvollziehbare Gegenüberstellung von Angebots- und Bedarfsseite noch optimiert werden könne.
Herr Steinert ergänzte die vorherigen Ausführungen der Verwaltung damit, dass aus seiner Sicht in Ermangelung freier Plätze ein zusätzlicher Aufnahmetag aktuell nicht sinnvoll sei. Bei Neueröffnung einer Kita müsste zudem das vollständige Platzangebot unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.
Herr Hollenbach erklärte, dass seitens des Kita-Stadtelternrates die konstruktiven Bestrebungen der Verwaltung erkannt würden, schilderte auf der anderen Seite aber auch die Probleme und Nöte von Erzieherinnen und Erziehern sowie von Eltern. Im Laufe der sich anschließenden Diskussion empfahl er daher betroffenen Eltern auch den Klageweg.
Nach intensiver Diskussion des Ausschusses fasste Frau Schwarzer die in dieser Diskussion entwickelten Änderungsvorschläge zusammen. Herr Spitzer gab dabei für die Verwaltung ausdrücklich zu Protokoll, dass der Punkt 2 nicht umsetzbar sei. Frau Schwarzer gab zu Protokoll, dass eine regelmäßige Prüfung erbeten werde, wann diese Umsetzung erfolgen könne. Herr Spitzer sagte dies zu. Frau Schwarzer ließ über den geänderten Antrag ohne weitere Änderung des Punktes 2 abstimmen.
Geänderter Beschluss:
Es werden folgende Handlungsschritte beschlossen, um der prekären Situation in der Krippen- und Kindergartenbetreuung in der Stadt Hildesheim entgegen zu wirken und eine bedarfsgerechte Betreuungsquote sicherzustellen:
1)Der Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Krippenbetreuung wird fortgesetzt und die Versorgungsquote auf mindestens 50 Prozent bis zum Jahr 2022 erhöht.
2)Die Verwaltung führt eine Übergangsregelung für die Aufnahme von Kindern in die Betreuungsformen über den 01. August eines Jahres hinaus ein, um langfristig den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch unterjährig zu gewährleisten. Die Verwaltung möge hierbei prüfen, ob kurzfristig ein zusätzlicher Aufnahmetag zum
01. Februar eines Jahres eingeführt werden kann.
3)In allen Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ist ein Sachstandsbericht über den Krippen- und Kitaausbau sowie der Tagespflege zu geben. Die Verwaltung stellt halbjährlich im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration den Stand der Verhandlungen mit möglichen neuen Trägern vor. Hierfür wird ein konkreter Ausbauplan mit Angaben zur Art der Betreuungsform, zum Planungsgebiet, zur Anzahl der möglichen Plätze sowie zum Träger und Verhandlungsstand erstellt.
4)Der Kita-Bedarfsplan ist um die Angaben der Nachfrageseite zu ergänzen (Wunschangaben der Eltern zu Kita (Erst-, Zweit- und Drittwunsch) und Betreuungszeiten, Planungsgebiet und Betreuungsbeginn).
5) Die Verwaltung stellt halbjährlich im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration den Stand der Verhandlungen mit möglichen neuen Trägern vor. Hierfür wird ein konkreter Ausbauplan mit Angaben zur Art der Betreuungsform, zum Planungsgebiet, zur Anzahl der möglichen Plätze sowie zum Träger und Verhandlungsstand erstellt.
6) Die Verwaltung intensiviert die Kontakte zu den hiesigen Ausbildungseinrichtungen für Erzieher (Elisabeth von Rantzau Schule, Herman-Nohl-Schule), damit der hohe Bedarf von ca. 80 Erzieherinnen / Erziehern möglichst verzugslos sichergestellt werden kann.
5.) Die Verwaltung erstellt einen umfassenden halbjährlich fortzuschreibenden Gesamtplan notwendigen Informationen inkl. der Darstellung von Umsetzungsmöglichkeiten und Perspektiven.
Entsprechende Haushaltsmittel sind, vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen, ab dem Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig