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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dietrich sagte, dass er festgestellt habe, dass am Kalenberger Graben schräg parkende Fahrzeuge so parkten, dass man nicht problemlos passieren könne. Seines Erachtens sei die Landschaftsschutzgrenze die Böschungsoberkante. Die Fahrzeuge vor Ort parkten aber darüber hinaus und haben somit im Landschaftsschutzgebiet gestanden. Er habe vorgehabt, dies bei erneuter Feststellung der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, nun habe er aber mitbekommen, dass dies die tägliche Situation sei, dafür finde er keine Worte.
Herr Bettels sagte, dass es seitens der Verwaltung die Aussage gegeben habe, dass die Grenzen nicht ausgemessen seien und damit nicht benannt werden könnten. Festzustellen bliebe, dass am Kalenberger Graben schlimme und chaotische Zustände herrschten.