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Auszug - Klassifizierung der Verkehrsanlagen/Straßen im Bereich der "Insel" nach dem Straßenbaubeitrag  

Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtarchiv
Ort: 31134 Hildesheim, Am Steine 7
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bettels erläuterte die Intention für die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes. Der Ortsrat habe vor einiger Zeit bereits nach diesen Klassifizierungen gefragt, aber keine Antwort erhalten.

 

Frau Könneker sagte, dass es keine Klassifizierungen der einzelnen Straßen in dem Sinne gebe. Diese würden erst dann festgestellt, wenn es zu Ausbauten käme.

 

Herr Bettels erklärte, dass die AnwohnerInnen der Insel wissen müssten, mit welchen Belastungen sie zu rechnen hätten, käme es zu einem Ausbau. Um diese Kosten zu ermitteln, müsse es seines Erachtens ein Klassifizierungsraster geben, die Vorstellung dessen werde im Ortsrat erwartet.

 

Frau Könneker wiederholte, dass eine endgültige Klassifizierung dann vorgenommen werden, wenn eine Sanierung anstünde.

 

Herr Bettels entgegnete, dass im Haushalt 2027 bereits Mittel, z.B. für den Kalenberger Graben eingeplant seien. Durch die im Bereich der Insel beispielsweise angesiedelte Hebammenschule erfahre der Straßenbelag durch viele Verkehrsbewegungen eine immense Abnutzung und Beschädigung. Auch wenn langfristig gesehen keine Sanierungen anstünden, müssten die Anwohner und Anwohnerinnen wissen, mit welchen umlagefähigen Kosten sie belastet würden.

 

Herr Hohls informierte, dass er sich intensiv mit der Straßenausbaubeitragssatzung beschäftigt habe, demnach werde die Eigentümerschaft am Kalenberger Graben mit 75%igen Umlagekosten belastet. Er berichtete von einem Beispiel in der Bahnhofsallee und der Goschenstraße, in der Goschenstraße habe man die anteiligen Kosten senken können.

 

Herr Bettels sagte, dass er allen Beteiligten mitteilen wolle, auf welche Beträge sie sich einzustellen hätten und dafür sei ausschlaggebend, ob es sich um Anlieger- oder Durchfahrtsstraßen handele. Deshalb wolle er von der Verwaltung konkret wissen, wie die Lucienvörder Straße, die Humboldtstraße und die Leibnizstraße klassifiziert seien. Dabei müsse auch die spezielle Situation an Ort und Stelle bedacht und beobachtet werden, wie der Bereich verkehrlich frequentiert werde.

 

Herr Hohls sagte, dass es zwar Beschreibungen nach Art der Straßen gebe und präzisierte die Frage dahingehend, dass zum Stand des 11.04.2018 der Kostenanteil der EigentümerInnen des Kalenberger Grabens ermittelt werden solle.

 

Herr Brockhaus sagte, dass diese Ermittlung sich nicht auf alle Straßen der Insel ausweiten müsse, der Kalenberger Graben als Durchgangsstraße reiche aus.

 

Herr Dietrich gab zu bedenken, dass sich der Ortsrat kein Eigentor schießen rfe. Es gebe den Ortsratsantrag, dass auf dem öffentlichen Grün nicht geparkt werden solle. Dadurch könne es sein, dass aufgrund der Klassifizierung als Anliegerstraße Kosten in Höhe von 75% entstünden.

 

Herr Bettels fasste zusammen, dass in der nächsten Sitzung des Ortsrates die Antwort auf die Frage erwartet werde, wie die Lucienvörder Straße, die Humboldtstraße und die Leibnizstraße am Stichtag des 11.04.2018 klassifiziert seien und mit welchen umlagefähigen Kosten die Eigentümerschaft dadurch belastet werde.

 

Dem schloss sich der Ortsrat einmütig an.


 


 

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