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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
a.) Frau Dr. Heike Lamadé stellte sich vor und referierte über die geplante Einrichtung einer Spielhalle in der Rex-Brauns-Straße. Sie erklärte, dass es hier einen Bebauungsplan von 1991 gebe, welcher grundsätzlich das Betreiben einer Spielhalle im Gebiet zulasse.
Herr Dr. Kumme ergänzte, dass es sich hier um ein Mischgewerbegebiet handele, welches ursprünglich auf die Größe des überplanten Gebietes zurückzuführen sei. Eine reine Wohnbebauung gebe es beispielsweise in der Kopernikusstraße, dafür sei Gewerbe in der Rex-Brauns-Straße ansässig.
Frau Dr. Lamadé und Herr Höljes - als Ehemann der Eigentümerin des Gebäudes - erläuterten die Lage in dritter Reihe, die Öffnungszeiten, die Studien über das Besuchsverhalten potentieller Kunden und Herr Höljes wies explizit darauf hin, dass er mit seinem Gewerbe in unmittelbarer Nachbarschaft der geplanten Vergnügungsstätte liege und er sich daher genau mit diesem Thema befasst habe. Wenn er davon ausginge, dass dem Gebiet Nachteile entstünden, so hätte er diesen Vorschlag nicht in Erwägung gezogen.
Frau Jüttner wunderte sich darüber, dass aus diesem Vorhaben ein solch großes Thema entstanden sei, welches anscheinend einer besonderen Verteidigung bedürfe.
Frau Dr. Lamadé sagte, dass sie Schwierigkeiten mit der Argumentation der Stadt Hildesheim, welche gegen die Umsetzung des Bauvorhabens sei, habe. Weiter wundere sie sich über den gefassten Vorbehaltsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, welcher sich vorbehaltlich der Entscheidung des Ortsrates geäußert habe. Sie habe sich aufgrund des sich als langwierig herausgestellten Prozesses die Situation vor Ort anschauen wollen. Bei der Betreiberfirma ADMIRAL handele es sich um den Marktführer in Deutschland, diese sei u.a. in ihren Aussagen und Ausführungen ausdrücklich kompetent. Es gebe mittlerweile an die 500 Standorte, aber an keinem habe man ein derartiges Vorgehen wie in Hildesheim erlebt. Daher sei sie motiviert gewesen hier vor Ort nachzufragen und frage sich, warum die Stadt Hildesheim hier den "schwarzen Peter" der Entscheidungsfindung dem Ortsrat zuschiebe.
Frau Wittenberg sagte, dass sie die auf den Ortsrat übertragene Entscheidungskompetenz befürworte und überlegte, wie sich die geplante Spielhalle in der Rex-Brauns-Straße auf den Ortsteil auswirken könne.
Herr Dr. Kumme sagte, dass ihm die rechtliche und baurechtliche Rückendeckung fehle und er sich ausdrücklich dagegen wehre, hier den "schwarzen Peter" zugeschoben zu bekommen.
Ein Anwohner hatte die Idee, dass zunächst die Leute im direkten Umfeld zu befragen seien.
Herr Bartels sagte, dass er sich über die Beteiligung des Ortsrates freue, aber sich dennoch auch durch das stattgefundene Umlaufverfahren überrumpelt gefühlt habe. Er ließ sich bestätigen, dass es sich durch die ca. 480 bundesweiten Spielhallenstandorte der Erfahrungswert von ca. 30 Besuchern pro Tag und bei ca. 12 Spielgeräten, um eine Standardgröße für eine Einfachkonzession handele. Er stellte fest, dass die Parkplatz- und Zufahrtssituation demnach optimal sei.
Herr Koch merkte an, dass er sich einen besseren Informationfluß bereits im Vorfeld gewünscht habe.
Frau Warsewa fragte, wie weit die nächsten Anwohner entfernt seien.
Herr Höljes sagte, dass diese im Fasanenweg hinter einem ca. 100m entfernten Wall wohnten und daher eine Belästigung durch den Spielhallenbetrieb ausgeschlossen werden könne.
Herr Bartels wollte wissen, wie wahrscheinlich es sei, dass weitere Zuwegungen durch die Verwaltung geschaffen werden könnten oder vorhandene geändert würden.
Herr Dr. Kumme sagte, dass eine Veränderung der jetzigen Zuwegung unwahrscheinlich sei. Die Zuwegung vom Fasanenweg aus, könne ausgeschlossen werden.
Herr Koch informierte, dass die Halle früher von einem Kfz-Betrieb genutzt worden sei und überlegte, welche weiteren Nutzungsalternativen möglich seien. Als Handwerksbetrieb oder auch als Veranstaltungsbetrieb sei eine etwaige Lärmbelästigung sehr wahrscheinlich. Seiner Ansicht nach spreche nichts gegen die Nutzung als Spielhalle, er ärgere sich lediglich über die Vorgehensweise der Verwaltung.
Frau Wittenberg fragte nach und erfuhr, dass es sich um Öffnungszeiten zwischen 08.00 und 22. /23.00/24.00 Uhr handele, je nach Wochentag. Sie fragte, wie attraktiv die Lage in dritter Reihe für eventuelle Einbrüche sein könnte.
Herr Laing antwortete, dass es so gut wie keine Zugriffsmöglichkeit auf Bargeld gebe. Es befänden sich lediglich ca. 400,00 Euro in einer Bargeldkasse, zudem werde der gesamte Bereich per Video überwacht.