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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der
bisherige Ortsbürgermeister Herr K o c
h wies die Ortsratsmitglieder auf die
ihnen nach §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten hin.
Des
Weiteren verpflichtete er die Ortsratsmitglieder gem. § 42 NGO durch
Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu
erfüllen und die Gesetze zu beachten. Ein Auszug aus der Nieders.
Gemeindeordnung (NGO) in der derzeitig geltenden Fassung wurde den
Ortsratsmitgliedern in Fotokopie zur Kenntnis gegeben.