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Auszug - Oberflächenwasser im Bereich oberhalb des Trockenen Kampes  

Sitzung des Ortsrates Neuhof / Hildesheimer Wald / Marienrode
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat Neuhof/Hildesheimer Wald/Marienrode Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Marienrode
Ort: Egloffsteinstraße 2b, 31139 Hildesheim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Heimann wies darauf hin, dass im Jahr 2004 ein gemeinsamer Termin aller zuständiger Fachbereiche sowie Vertretern der Sta

Herr Heimann wies darauf hin, dass im Jahr 2004 ein gemeinsamer Termin aller zuständigen Fachbereiche sowie Vertretern der Staatsforstverwaltung stattgefunden habe. Hierbei wurden die aus Sicht der Verwaltung erforderlichen Maßnahmen durchgesprochen. Daraufhin wurde noch im selben Jahr der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hildesheim liegende Teil des Entwässerungsgrabens, zusätzlich zur üblichen Grabenpflege, neu profiliert und von Grünbewuchs befreit. Auch im Bereich der Staatsforst wurden Grabenunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Zum frühzeitigen Abfangen von Oberflächenwassers wurden hierbei entlang dem oberhalb des Entwässerungsgrabens liegenden Waldweges unterirdische Wasserstauräume einschließlich eines Abfanggrabens erstellt.

 

Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Mitarbeitern des Fachbereichs 66.1.2 und des zuständigen Revierförsters am 26.09.2007 wurde der Verwaltung eine erneute Reinigung des Entwässerungsgrabens im Bereich der Staatsforst zugesagt. Auch im städtischen Zuständigkeitsbereich würden kurzfristig Unterhaltungsarbeiten durchgeführt.

 

Abschließend machte Herr Heimann darauf aufmerksam, dass bei dem o.a. Ortstermin mehrere Gartenabfalllagerungsstätten im Wald festgestellt wurden. Seitens der Staatsforst wurde darauf hingewiesen, dass Grünrückschnitte nicht im Wald, sondern entsprechend der Verordnungen zur Müllentsorgung fachgerecht beseitigt werden müssten. In diesem Zusammenhang bitte die Staatsforst evtl. Verstöße, ggf. mit Angabe des Verursachers, bei der Revierförsterein zu melden (Tel.: 05121/62224, Herr Eikemeyer).

 

In der nachfolgenden Erörterung wurde darauf verwiesen, dass erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen immer erst erfolgten, nachdem der Ortsrat auf Missstände aufmerksam gemacht habe. Zukünftig müsse sichergestellt werden, dass eine kontinuierliche Überwachung und Kontrolle des Grabensystems erfolge.

 


 


 

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