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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Heimann wies darauf hin, dass im Jahr 2004 ein gemeinsamer Termin aller
zuständigen Fachbereiche sowie Vertretern der Staatsforstverwaltung
stattgefunden habe. Hierbei wurden die aus Sicht der Verwaltung erforderlichen
Maßnahmen durchgesprochen. Daraufhin wurde noch im selben Jahr der im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Hildesheim liegende Teil des
Entwässerungsgrabens, zusätzlich zur üblichen Grabenpflege, neu profiliert und
von Grünbewuchs befreit. Auch im Bereich der Staatsforst wurden
Grabenunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Zum frühzeitigen Abfangen von
Oberflächenwassers wurden hierbei entlang dem oberhalb des Entwässerungsgrabens
liegenden Waldweges unterirdische Wasserstauräume einschließlich eines
Abfanggrabens erstellt.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Mitarbeitern des Fachbereichs 66.1.2 und des zuständigen Revierförsters am 26.09.2007 wurde der Verwaltung eine erneute Reinigung des Entwässerungsgrabens im Bereich der Staatsforst zugesagt. Auch im städtischen Zuständigkeitsbereich würden kurzfristig Unterhaltungsarbeiten durchgeführt.
Abschließend
machte Herr Heimann darauf aufmerksam, dass bei dem o.a. Ortstermin
mehrere Gartenabfalllagerungsstätten im Wald festgestellt wurden. Seitens der
Staatsforst wurde darauf hingewiesen, dass Grünrückschnitte nicht im Wald,
sondern entsprechend der Verordnungen zur Müllentsorgung fachgerecht beseitigt
werden müssten. In diesem Zusammenhang bitte die Staatsforst evtl. Verstöße,
ggf. mit Angabe des Verursachers, bei der Revierförsterein zu melden (Tel.:
05121/62224, Herr Eikemeyer).
In
der nachfolgenden Erörterung wurde darauf verwiesen, dass erforderliche
Unterhaltungsmaßnahmen immer erst erfolgten, nachdem der Ortsrat auf Missstände
aufmerksam gemacht habe. Zukünftig müsse sichergestellt werden, dass eine
kontinuierliche Überwachung und Kontrolle des Grabensystems erfolge.