|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hehenkamp wies auf die Pflichtenbelehrung gemäß der §§ 40 - 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hin und verpflichtete die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.