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Auszug - Übernahme von Hilfsfunktionen für die Verwaltung gem. § 95 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim  

Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Achtum-Uppen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Achtum
Ort: 31135 Hildesheim, Ringstr. 41
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Ladwig erläuterte die Übernahme von Hilfsfunktionen für die Verwaltung, welche gesetzlich verankert sei. Mittlerweile beschränkten sich die Hilfsfunktionen auf nur noch wenige Möglichkeiten wie beispielsweise das Ausstellen von Lebensbescheinigungen. Für die Dauer der Wahlperiode könne man für die Übernahme dieser Aufgabe ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen zu werden.

 

Herr Wittneben sagte auf Nachfrage, dass er die Hilfsfunktionen für die Verwaltung weiterhin gerne übernehmen wolle.

 


 


 

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