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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wittneben wies auf die - allen Mitgliedern schriftlich ausgehändigten - Pflichten der §§ 40-43 NKomVG hin und verpflichtete die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Mit Nennung des Namens besiegelte er die Verpflichtung jeweils per Handschlag.