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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung  

Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Achtum-Uppen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Achtum
Ort: 31135 Hildesheim, Ringstr. 41
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wittneben wies auf die - allen Mitgliedern schriftlich ausgehändigten - Pflichten der §§ 40-43 NKomVG hin und verpflichtete die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Mit Nennung des Namens besiegelte er die Verpflichtung jeweils per Handschlag.

 


 

 


 

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