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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Ladwig erläuterte die Übernahme von Hilfsfunktionen für die Verwaltung, welche gesetzlich verankert sei. Mittlerweile beschränkten sich die Hilfsfunktionen auf nur noch wenige Möglichkeiten wie beispielsweise das Ausstellen von Lebensbescheinigungen. Für die Dauer der Wahlperiode könne man für die Übernahme dieser Aufgabe ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen zu werden.
Herr Borrmann sagte auf Nachfrage, dass er die Hilfsfunktionen für die Verwaltung nicht übernehmen wolle.