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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Schröder wies auf die bereits zur Kenntnis genommene Pflichtenbelehrung (§§ 40 - 42 NKomVG) hin und verpflichtete die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Im Anschluss wurde Frau Schröder von Frau Wolf verpflichtet.