|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bruns wies auf die bereits zur Kenntis genommene Pflichtenbelehrung (§§ 40 - 42 NKomVG) hin und verpflichtete die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.