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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Weprik berichtete, dass Bosch als Wahllokal nicht nutzbar wäre, da die Barrierefreiheit nicht gegeben sei. Mit Schließung der Sparkassenfiliale Hildesheimer Wald wäre im Wahlbezirk 74 das Wahllokal weggefallen. Nach Aussage der Sparkasse würde das Gebäude verkauft werden, sodass es für die Zukunft nicht mehr als Wahllokal zur Verfügung stehen würde. Auf der Suche nach Ersatz hätte die Verwaltung verschiedene Alternativen untersucht, die als Ersatzwahllokale in Frage kommen könnten.
a) Einsatz eines Busses als mobiles Wahllokal
b) Aufstellung von Bürocontainern
c) Aufstellung Großzelten (ähnlich der Behördenzelte am Tag der Nds.)
d) Ausweichen auf andere vorhandene Gebäude.
Allen Überlegungen war zu Grunde zu legen, dass es sich am 11.09.2016 um insgesamt vier Wahlen handeln würde, die im Rahmen der Urnenwahl von dem Wahlhelferinnen und Wahlhelfern abgearbeitet werden müssten. Vier Wahlen bedeuten Platz für max. vier Wahlurnen, vier Stimmzettel die auszugeben seien und ausreichend Wahlkabinen, da mit einer höheren Verweildauer des einzelnen Wählers in den Wahlkabine und somit in Stoßzeiten mit einem erheblichen Rückstau vor der Stimmabgabe zu rechnen sein würde.
Daher schloss sich der Einsatz eines Busses von vornherein aus. Hier wäre allein vom Raumangebot her ein ordnungsgemäßer Ablauf der Wahlhandlung (Wahrung des Wahlgeheimnisses) nicht gegeben.
Mit der Aufstellung von Bürocontainern oder Großzelten könnte der benötigte Raumbedarf zwar geschaffen werden, dieses sei aber wegen des unverhältnismäßigen hohen Aufwandes nicht zu rechtfertigen. Allein der Kostenaufwand für die Anmietung, Anlieferung und Aufstellung sowie deren Ausstattung wäre nicht vertretbar. Dazu kommt, dass je nach Konstellation wahrscheinlich nach zwei Wochen mit einer Stichwahl bei der Landratswahl zu rechnen sei. Somit wären diese Objekte über einen Zeitraum von fast drei Wochen anzumieten und dann auch zu bewachen oder in diesem Zeitraum zweimal aufzustellen. Erschwerend käme hinzu, dass die Wahlunterlagen am Wahlsonntag nicht wie sonst üblich über Nacht dort verbleiben könnten, sondern nach Abschluss der Auszählung von dort abgeholt werden müssten. In Anbetracht der vier auszuzählenden Wahlurnen würde dieses nicht vor Mitternacht sein.
Auch darf die Fürsorgepflicht gegenüber den ehrenamtlichen WahlhelfernInnen nicht vergessen werden, die dort von 07:30 Uhr bis voraussichtliche Mitternacht für einen Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit verpflichtet werden. Ohne die Gestellung von Toiletten und eines Sozialbereiches, wie einer kleiner Teeküche, wäre eine Verpflichtung unverantwortlich.
Aus der Sicht der Verwaltung wäre daher die Suche nach einem vorhandenen Gebäude die einzige erfolgversprechende Option. Hierbei kämen das Clubhaus auf dem Sportplatz des SV-Blau-Weiß-Neuhof und die Räume des ev. luth. Pfarramtes Marienrode in der Lämmerweide 1 in die engere Auswahl. Aufgrund der gegebenen Barrierefreiheit in der Lämmerweide 1 ist diesem Ausweichstandort der Vorzug zu geben.