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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Kick referierte die Vorlage. Der Teillöschung werde aus naturschutzrechtlicher Sicht zugestimmt, weil das öffentliche Interesse überwiege.
Frau Tiede fragte, wie es sein könne, dass ein Haus damals im Landschatzschutzgebiet gebaut worden sei.
Frau Kick erklärte, dass der Eigentümer damals eine Befreiung der UNB des Landkreises erhalten habe.
Beschluss:
Die Änderungsverordnung zur Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Bereich der Stadt Hildesheim vom 05.10.1964 - Landschaftsschutzgebiet HI-S 3 „Rottsberghang (alt)" in der vorliegenden Fassung (Entwurf Stand 07/2015) wird als Verordnung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig