Stadt Hildesheim

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Auszug - Auf Antrag der Fraktion Bündnis!: Sachstandsbericht Situation Asylbewerber in Hildesheim  

Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfe- und Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 20.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
07/273 Auf Antrag der Fraktion Bündnis!: Sachstandsbericht Situation Asylbewerber in Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Silke Henning
Federführend:10 Büro des Oberbürgermeisters Bearbeiter/-in: Gryschka, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis (Vorlage 07/273) wurde folgende schriftliche Antwort der Verwaltung verteilt:

 

zu 1.)

Derzeit leben in Hildesheim 38 Asylbewerber, davon 8 aus der Türkei, 5 aus dem Irak, jeweils 4 aus Syrien und Serbien einschl. Kosovo, 3 aus Uganda, die übrigen aus dem sonstigen asiatischen und afrikanischen Raum.

 

zu 2.)

Die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. eines Abschiebungshindernisses obliegt allein dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Anerkennungsquote betrug im vergangenen Jahr 6,3 %, mithin wird statistisch betrachtet für 2 bis 3 der Asylbewerber das Asylverfahren unmittelbar zu einem Aufenthaltsrecht führen.

 

zu 3.)

Asylbewerber, deren Verfahren erfolglos geblieben sind, werden vom Bundesamt für Migration und  Flüchtlinge unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise aufgefordert. Kommen sie dieser Ausreiseaufforderung nicht nach, obwohl der Ausreise keine Hindernisse entgegenstehen, haben die Ausländerbehörden und somit auch die Stadt Hildesheim diese Personen, ohne dass ein Ermessensspielraum eröffnet wäre, abzuschieben. Tatsächlich ist es jedoch in der Mehrzahl der Fälle so, dass die Abschiebungen an fehlenden Passpapieren scheitern, so dass die abgelehnten Asylbewerber zunächst geduldet werden. Im vergangenen Jahr wurden aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Hildesheim 16 Personen abgeschoben.

 

zu 4.)

Die Ausländerbehörden sind gesetzlich geregelt an die Entscheidung des Bundesamtes gebunden. Insofern bleibt zunächst kein Raum für die selbständige Anerkennung von Härtefällen oder dergleichen. Allerdings sieht der Gesetzgeber an anderer Stelle die Möglichkeit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen vor, sofern Personen unverschuldet an der Ausreise gehindert sind. Weiterhin hat es in der Vergangenheit immer wieder Bleiberechtsregelungen in Form von Erlassen der Bundesländer gegeben, von denen gewisse Personenkreise profitieren konnten. Auch aktuell wurde das Aufenthaltsgesetz durch eine Altfallregelung angereichert, von der überwiegend ehemalige Asylbewerber werden profitieren können. Selbstverständlich werden alle ausländerbehördlichen Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit Augenmaß getroffen, um unnötige Härten zu vermeiden.

 

zu 5.)

Die Unterbringung erfolgt in den Gemeinschaftsunterkünften/Wohnheimen Philosophenweg 3 und Senkignstr. 10 A. Reine Asylantenwohnheime gibt es nicht mehr. Beide Objekte werden sowohl für Obdachlose, Asylbewerber als auch Spätaussiedler zur Unterbringung genutzt. Die Möglichkeit einer Kompensation wird derzeit im Hinblick auf mögliche Unterbringungsmöglichkeiten 2008 geprüft.

 

Herr Dr. Coughlan regte an, weitere Informationen zum Thema Asylbewerber in Hildesheim, insbesondere auch zu den bereitstehenden Beratungsangeboten, zu erhalten.

 

 

 


 

 

 


 

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