Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Ratsherr Regel: Verwahrloste Immobilien in der Stadt Hildesheim  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:50 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
15/288 Auf Antrag der Gruppe SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Ratsherr Regel:
Verwahrloste Immobilien in der Stadt Hildesheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag SPD, Grüne, Ratsherr Bönhold
Verfasser:Henning, Silke
Federführend:Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Henning, Silke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bredtschneider erläuterte den Antrag und verlas den Beschlussvorschlag.

 

Herr Köhn hielt den Beschlusspunkt 2 für rechtlich bedenklich.

 

Herr Busche verwies auf eine Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die unter folgendem Link zu finden ist:

 

http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/verwahrloste_immobilien_broschuere_bf.pdf

 

Herr Räbiger schlug vor, dem Katasterangebot des Landes beizutreten, und erinnerte an das frühere Freiflächenkataster der Stadt.

 

Herr Dr. Kumme sprach sich gegen den Beschlusspunkt 3 aus. Die vorhandenen Mittel sollten besser genutzt werden.

 

Herr Dr. Brummer erklärte, dass die Verwaltung an dem Thema bereits kontinuierlich arbeitete und schilderte die realen Schwierigkeiten in der Umsetzung.

 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1. ein Register über „verwahrloste Immobilien" (Leerstand über 10 Jahre) in der Stadt Hildesheim zu erstellen.

 

2. die Eigentümer der Immobilien zu ermitteln und mit angemessener Fristsetzung aufzufordern, notwendige Instandhaltungen durchzuführen und den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen. Dabei sollte einerseits auf die hoheitlichen Instrumente, andererseits  auf Beratungs- und Fördermöglichkeiten hingewiesen werden.

 

3. das Land Niedersachsen über diese Problematik zu informieren, mit der Aufforderung/Bitte hier in Form eines Gesetzes bzw. einer Verordnung eine Erweiterung der kommunalen Eingriffsmöglichkeiten zu schaffen.

 

4. über die Ergebnisse spätestens Anfang 2016 im Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zu berichten.

 

 


Der Beschlusspunkt 3. wurde separat abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis für die Beschlusspunkte 1., 2. und 4.:

 

einstimmig

 

Abstimmungsergebnis für den Beschlusspunkt 3.:

 

mehrheitlich bei 3 Nein-Stimmen

Seitenanfang