|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Wittneben wies darauf hin, dass die Tätigkeit des Ortsbeauftragten
derzeit verwaltungsintern neu definiert werde. Anstoß hierfür seien die
Einführung des elektronischen Fingerabdruckes im Reisepass, da die hierzu
erforderlichen technischen Mittel ausschließlich im Rathaus einmal vorhanden
seien.
Ergänzend
führte Herr Heimann aus, dass durch Verlängerung der werktäglichen
Sprechzeiten, die Öffnung des Rathauses an Wochenenden, die Möglichkeit von
Hausbesuchen und Herunterladen von Antragsvordrucken per Internet sowie die
generelle Online-Eingabe im Stadtbüro, die Hilfe des Ortsbeauftragen bei
Verwaltungstätigkeiten nicht mehr erforderlich sei. Die Aufgabe müsse vielmehr
darauf gerichtet werden, den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort erste
Ansprechstelle für deren Belange - ihr unmittelbares Wohnumfeld betreffend - zu
bieten.
Herr
Wittneben teilte abschließend mit, dass in Ausübung seiner Tätigkeit als
Ortsbeauftragter keine festen Sprechzeiten festgelegt wurden. Er sei als
Ortsbeauftragter, wie auch als Ortsbürgermeister, stets für die Bürgerschaft zu
erreichen.