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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Her Hammer referierte die Vorlage.
Herr Spieth bemängelte Unklarheiten in der Vorlage. So sei auch in der Diskussion in den Ausschüssen nicht klar geworden, ob z. B. Anlass für die Organisationsänderung die Rückgabe der Aufgaben oder die Kürzung des Zuschusses gewesen sei. Bei der Ausgliederung 2009 seien die nun zurückzunehmenden Nebenaufgaben der Stadtentwässerung Argument für die Ausgliederung an die SEHi gewesen. Er frage sich deshalb, ob die Kernaufgabe Stadtentwässerung bei der SEHi gut aufgehoben sei und ob die Stadt die zurückzunehmenden Aufgaben wirklich für die genannten 560.000 Euro erledigen könne.
Trotz der Zweifel werde die Fraktion der Grünen der Vorlage zustimmen, da sie generell gegen Ausgliederung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge sei und insofern die Wiedereingliederung von Aufgaben begrüße.
Beschluss:
1. Der Vertragsauflösung des Vertrages über die finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Stadt Hildesheim und der SEHi wird bezüglich der im Vorstehenden genannten Aufgaben zugestimmt.
2. Der nächste Stellenplan wird um 1 Stelle E 11 (vorbehaltlich der entsprechenden Stelleneinwertung), 1 Stelle E 8, 1 Stelle E 5, 3 Stellen E 4 und 1 Stelle E 3 TVöD erweitert. Im Rahmen des Betriebsüberganges können die Stellen mit Ausnahme der Ingenieursstelle (E 11) zum 01.06.2015 besetzt werden. Das Personalkostenbudget 2015 wird anteilig - ohne Berücksichtigung der Ingenieurstelle - deshalb um 174.491,00 Euro erhöht. Ab 2016 wird das Personalkostenbudget dann um den Gesamtbetrag der Mehraufwendungen i. H. v. 321.620,40 Euro erhöht. Einnahmen aus Personalkostenerstattungen des Unterhaltungsverbands Untere Innerste sind zweckgebunden im Personaletat zu veranschlagen.
3. Der Finanzierung wird in der vorgeschlagenen Form zugestimmt. Sie findet zeitanteilig für 2015 und ab 2016 laufend statt. Die haushaltsmäßigen Ermächtigungen dafür werden erteilt.
4. Für die Ablösung von Maschinen und Geräten, die im Zuge der Verlagerung der Aufgabe von der SEHi an die Stadt Hildesheim transferiert werden, wird einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 108.000,00 Euro zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mittel für den Hochwasserschutz, die nicht in der für 2015 veranschlagten Höhe benötigt werden.
5. Der 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Stadtentwässerung Hildesheim kommunale Anstalt öffentlichen Rechts wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 2 Enthaltungen