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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Dr. Kumme erinnerte an den Antrag der Ortsfeuerwehr Ochtersum vom
05.01.2007 auf Nutzung und Übertragung der Bestimmung des
Ortsgemeinschaftshauses. Die hierzu ergangene Stellungnahme der Stadtverwaltung
besage, dass einer Übertragung der Zuständigkeit nicht zugestimmt werden könne.
Bei einer Übertragung der Eigentümerfunktion sei die Verwaltung der im Objekt
vorhandenen Wohnung nur noch erschwert möglich. Eine Nutzung des
Ortsgemeinschaftsraumes für Unterrichtszwecke der Feuerwehr sei laut Haus- und
Benutzungsordnung jedoch jeder Zeit möglich. Auch könne der im 1. OG vorhandene
Übungsraum des Musikzuges mitgenutzt werden.
Damit Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen bei der Nutzung des Ortsgemeinschaftsraumes ausgeschlossen werden, solle die Feuerwehr Vorrang genießen. Hierzu sei es aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll, durch den Ortsrat eine Änderung der Haus- und Benutzungsordnung beschließen zu lassen.
Im
Ortsrat bestand Einvernehmen, eine diesbezügliche Änderung herbeizuführen und
zudem die Nutzung des Ortsgemeinschaftshauses
für private Zwecke zukünftig einzustellen.
Beschluss:
Die
Haus- und Benutzungsordnung für das Ortsgemeinschaftshaus Ochtersum in der
Fassung vom 24.09.2003 wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs.
3 wird ersatzlos gestrichen.
Abs. 4 wird Abs. 3
Abs. 5 wird Abs. 4
Im § 1
Abs. 3 (neu) werden in Satz 2 die Worte "und 3" gestrichen.
§ 2 Abs.
1 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.
§ 2 Abs.
3 wird ersatzlos gestrichen. Die Abs. 4 bis 8 rücken damit um eine Position
nach vorne.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig