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Auszug - Nutzung des Ortsgemeinschaftshauses  

Sitzung des Ortsrates Ochtersum
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Ochtersum Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ortsgemeinschaftshaus Ochtersum
Ort: 31139 Hildesheim, Konrad-Adenauer-Str. 9
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr

Herr Dr. Kumme erinnerte an den Antrag der Ortsfeuerwehr Ochtersum vom 05.01.2007 auf Nutzung und Übertragung der Bestimmung des Ortsgemeinschaftshauses. Die hierzu ergangene Stellungnahme der Stadtverwaltung besage, dass einer Übertragung der Zuständigkeit nicht zugestimmt werden könne. Bei einer Übertragung der Eigentümerfunktion sei die Verwaltung der im Objekt vorhandenen Wohnung nur noch erschwert möglich. Eine Nutzung des Ortsgemeinschaftsraumes für Unterrichtszwecke der Feuerwehr sei laut Haus- und Benutzungsordnung jedoch jeder Zeit möglich. Auch könne der im 1. OG vorhandene Übungsraum des Musikzuges mitgenutzt werden.

 

Damit Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen bei der Nutzung des Ortsgemeinschaftsraumes ausgeschlossen werden, solle die Feuerwehr Vorrang genießen. Hierzu sei es aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll, durch den Ortsrat eine Änderung der Haus- und Benutzungsordnung beschließen zu lassen.

 

Im Ortsrat bestand Einvernehmen, eine diesbezügliche Änderung herbeizuführen und zudem die  Nutzung des Ortsgemeinschaftshauses für private Zwecke zukünftig einzustellen.

Beschluss:

Beschluss:

Die Haus- und Benutzungsordnung für das Ortsgemeinschaftshaus Ochtersum in der Fassung vom 24.09.2003 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen.

      Abs. 4 wird Abs. 3

      Abs. 5 wird Abs. 4

 

Im § 1 Abs. 3 (neu) werden in Satz 2 die Worte "und 3" gestrichen.

 

§ 2 Abs. 1 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.

 

§ 2 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen. Die Abs. 4 bis 8 rücken damit um eine Position nach vorne.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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