Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Auf Antrag der Gruppe der Fraktionen Die Unabhängigen und Parteilose: Sachstandsbericht "Rattenbekämpfung in der Stadt Hildesheim"  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 22.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
14/341 Auf Antrag der Gruppe der Fraktionen Die Unabhängigen und Parteilose: Sachstandsbericht "Rattenbekämpfung in der Stadt Hildesheim"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gruppenantrag Unabhängige und Parteilose
Verfasser:Philipps, Andrea
Federführend:Parteilose-Fraktion Bearbeiter/-in: Philipps, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kahlert erläuterte den Antrag.

 

Frau Kick beantworte die Fragen wie folgt:

 

zu 1. Die Ausgabe von Rattenködern durch das Fundbüro wurde zum 01.01.2013 eingestellt. Grund dafür war ein Positionspapier des Bundesumweltamtes, welches die Beschränkung der Anwendung von Rattengift mit Blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen auf sachkundige Anwender (Schädlingsbekämpfer oder andere Personen mit entsprechend erlangter Sachkunde) beschränkt.

zu 2. Für die Ausgabe der Rattenköder wurde kein Entgelt verlangt. Der Schädlingsbekämpfer, welcher durch Vertrag die Schädlingsbekämpfung auf städtischen sowie privaten Grundstücken durchgeführt hat, hatte die Rattenköder kostenfrei zur Verfügung gestellt.

zu 3. Da durch den Schädlingsbekämpfer auch die Bekämpfung in den Kanälen durchgeführt wird, übernimmt die SEHi 75% der Kosten.

zu 4. 2012 = 176lle, 2013 = 225lle, 2014 (Stand 07.10.2014) = 179lle

zu 5. Alle Meldungen über Rattenbefall werden an den Schädlingsbekämpfer zur vertragsgemäßen Schädlingsbekämpfung übersandt. Zudem wird einmal jährlich eine großflächige Belegung von Kanälen seitens der Schädlingsbekämpfungsfirma durchgeführt. Weiterhin sind auch zwei städtische Mitarbeiter dazu befähigt, Rattengift auszulegen.


zu 6. Die Meldungen laufen im Bereich Ordnung, Verkehr und Umwelt auf.


zu 7. Grundsätzlich sind die Grundstückseigentümer selbst zur Schädlingsbekämpfung verpflichtet, § 2 der Verordnung über die Schädlingsbekämpfung im Lande Niedersachsen. Durch die freiwillige Übernahme der Schädlingsbekämpfung auch auf Privatgrundstücken seitens der Stadt Hildesheim können die Grundstückseigentümer dieser Pflicht (durch die Meldung des Befalls an die Stadt Hildesheim) kostenfrei nachgehen. Weitere Verpflichtungen für die Grundstückseigentümer gibt es nicht.


 

 

 


 

Seitenanfang