Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Schülerbeförderung der Bavenstedter Grundschüler  

Sitzung des Ortsrates Bavenstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Bavenstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:15 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Dorfkrug" Bavenstedt
Ort: 31135 Hildesheim, Bavenstedter Hauptstr. 6
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kleinherr teilte mit, dass die Kinder aus Bavenstedt, welche eine der beiden Drispenstedter Grundschulen besuchten, bisla

Herr Kleinherr teilte mit, dass die Kinder aus Bavenstedt, welche eine der beiden Drispenstedter Grundschulen besuchten, bislang eine Schülerjahreskarte erhalten haben, auch wenn die erforderliche Mindestentfernung von 2.000 m zwischen Wohnung und Schule unterschritten wurde. Dieser Umstand hatte seinen Ursprung in der Schließung der Volksschule Bavenstedt im Jahr 1974. Neben der Schulschließung wurde seinerzeit im Ortsrat Bavenstedt und im Rat der Stadt Hildesheim festgelegt, dass die zur damaligen Zeit geltende Regelung der Schülertransportkosten auf die Schüler des Ortsteils Bavenstedt ausgedehnt wurde. Seither erhielten die Kinder aus Bavenstedt regelmäßig eine Schülerjahreskarte, da der Schulweg zwischen Bavenstedt und Drispenstedt als nicht sicher angesehen wurde. Es gab teilweise keinen Fußweg und auch keine Beleuchtung. Nunmehr werde seitens der Verwaltung argumentiert, dass sich dieser Sachverhalt geändert habe, da in den vergangenen Jahren der Fußweg weiter ausgebaut und komplett beleuchtet wurde. Eine Überprüfung des Schulweges am 18.07.2007 durch die kleine Verkehrskommission habe ergeben, dass der Schulweg aus heutiger Sicht als sicher anzusehen sei. Aufgrund dieser Feststellung hätten ca. 20 Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Schülerbeförderung.

 

Nachstehend erläuterte Herr Heimann die bestehende Rechtsgrundlage für den Landkreis Hildesheim wie folgt:

 

Die im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Beförderung zur nächsten Schule bzw. auf Erstattung der Kosten für den Weg zur nächsten Schule, wenn der Schulweg eine Mindestentfernung zwischen Wohnung (Haustür des Wohngebäudes) und Schule (nächstgelegener Eingang des Schulgebäudes, in dem die Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig stattfinden) von 2.000 m aufweist.

Abweichend hiervon besteht ein Anspruch auf Leistungen der Schülerbeförderung auch bei Nichterreichen der Mindestentfernung, wenn der Schulweg als besonders gefährlich einzustufen ist und eine Begleitung durch Familienangehörige oder andere Vertrauenspersonen nachweislich nicht möglich ist oder eine unzumutbare familiäre Härte darstellen würde. Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretenden Gefahren begründen eine besondere Gefährdung nicht.

Auch bei Nichterreichen der Mindestentfernung besteht ein Anspruch, wenn der Schulweg ganz oder in insoweit beachtlichen Teilbereichen außerhalb geschlossener Ortschaften verläuft. Nach Beurteilung des Fachbereichs Schulen und Sport sowie der zu Rate gezogenen kleinen Verkehrskommission liegen diese Ausnahmetatbestände nicht vor, so dass bei Unterschreitung der Mindestentfernung keine kostenlosen Fahrkarten mehr abgegeben würden.

 

In der nachstehenden Diskussion vertrat Frau Schröder die Auffassung, dass im Rahmen der Ermessensauslegung sehr wohl eine andere Entscheidung der Stadt Hildesheim möglich sei. Schließlich sei die K 106 stark befahren und die Maybachstraße mit erheblichem Schwerlastverkehr müsse auf dem Schulweg überquert werden. Zudem werde trotz einer Tempo-70-Begrenzung in diesem Bereich zu schnell gefahren. Fragwürdig sei auch die Aussage der Stadt, dass der Schulweg keinen Schwerpunkt für Kriminalstraftaten gegen Schüler darstelle, da bisher kaum Schüler diesen Weg benutzt hätten.

 

Herr Besser pflichtete seiner Vorrednerin bei. Er kritisierte zudem die späte Information an die Elternschaft. Erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres hätten diese von der Streichung der kostenlosen Schülerbeförderung erfahren. Des Weiteren teile er mit, dass er sich in der SPD-Stadtratsfrakion dafür eingesetzt habe, das Thema in den Schulausschuss zu bringen mit dem Ziel, den Landkreis zu einer Änderung der Satzung über Schülerbeförderung - mit einer Herabsetzung der Mindestentfernung auf 1000 Meter - zu bewegen.

 

Auch Herr Rössig versicherte, dass er sich, wie auch Herr Runkel als Schulleiter der Nikolaus-Grundschule, nachhaltig für eine kostenlose Schülerbeförderung der Bavenstedter Grundschüler ausspreche.

 

Um den anwesenden Zuhörern Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Thema zu äußern, wurde die Sitzung um 20.35 Uhr für 12 Minuten unterbrochen.

 

Nach Wiedereintritt in den Sitzungsverlauf, fasste der Ortsrat Bavenstedt nachstehenden Beschluss.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die städtischen Gremien des Schulausschusses und des Stadtrates sollen sich mit dem Inhalt der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Hildesheim befassen und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bei der Kreisverwaltung darauf hinwirken, dass die bisher auf 2 km festgelegte Mindestentfernung für die Grundschulkinder (1 - 4 Klasse) auf 1 km verringert wird.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Seitenanfang