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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Kleinherr teilte mit, dass die Kinder aus Bavenstedt, welche eine der
beiden Drispenstedter Grundschulen besuchten, bislang eine Schülerjahreskarte
erhalten haben, auch wenn die erforderliche Mindestentfernung von 2.000 m
zwischen Wohnung und Schule unterschritten wurde. Dieser Umstand hatte seinen
Ursprung in der Schließung der Volksschule Bavenstedt im Jahr 1974. Neben der
Schulschließung wurde seinerzeit im Ortsrat Bavenstedt und im Rat der Stadt
Hildesheim festgelegt, dass die zur damaligen Zeit geltende Regelung der
Schülertransportkosten auf die Schüler des Ortsteils Bavenstedt ausgedehnt
wurde. Seither erhielten die Kinder aus Bavenstedt regelmäßig eine
Schülerjahreskarte, da der Schulweg zwischen Bavenstedt und Drispenstedt als
nicht sicher angesehen wurde. Es gab teilweise keinen Fußweg und auch keine
Beleuchtung. Nunmehr werde seitens der Verwaltung argumentiert, dass sich dieser
Sachverhalt geändert habe, da in den vergangenen Jahren der Fußweg weiter
ausgebaut und komplett beleuchtet wurde. Eine Überprüfung des Schulweges am
18.07.2007 durch die kleine Verkehrskommission habe ergeben, dass der Schulweg
aus heutiger Sicht als sicher anzusehen sei. Aufgrund dieser Feststellung
hätten ca. 20 Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr keinen Anspruch mehr
auf eine kostenlose Schülerbeförderung.
Nachstehend
erläuterte Herr Heimann die bestehende Rechtsgrundlage für den Landkreis
Hildesheim wie folgt:
Die im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und
Schüler haben einen Anspruch auf Beförderung zur nächsten Schule bzw. auf
Erstattung der Kosten für den Weg zur nächsten Schule, wenn der Schulweg eine
Mindestentfernung zwischen Wohnung (Haustür des Wohngebäudes) und Schule
(nächstgelegener Eingang des Schulgebäudes, in dem die
Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig stattfinden) von 2.000 m aufweist.
Abweichend
hiervon besteht ein Anspruch auf Leistungen der Schülerbeförderung auch bei
Nichterreichen der Mindestentfernung, wenn der Schulweg als besonders
gefährlich einzustufen ist und eine Begleitung durch Familienangehörige oder
andere Vertrauenspersonen nachweislich nicht möglich ist oder eine unzumutbare
familiäre Härte darstellen würde. Die im Straßenverkehr üblicherweise
auftretenden Gefahren begründen eine besondere Gefährdung nicht.
Auch
bei Nichterreichen der Mindestentfernung besteht ein Anspruch, wenn der
Schulweg ganz oder in insoweit beachtlichen Teilbereichen außerhalb
geschlossener Ortschaften verläuft. Nach Beurteilung des Fachbereichs Schulen
und Sport sowie der zu Rate gezogenen kleinen Verkehrskommission liegen diese
Ausnahmetatbestände nicht vor, so dass bei Unterschreitung der
Mindestentfernung keine kostenlosen Fahrkarten mehr abgegeben würden.
In
der nachstehenden Diskussion vertrat Frau Schröder die Auffassung, dass
im Rahmen der Ermessensauslegung sehr wohl eine andere Entscheidung der Stadt
Hildesheim möglich sei. Schließlich sei die K 106 stark befahren und die
Maybachstraße mit erheblichem Schwerlastverkehr müsse auf dem Schulweg
überquert werden. Zudem werde trotz einer Tempo-70-Begrenzung in diesem Bereich
zu schnell gefahren. Fragwürdig sei auch die Aussage der Stadt, dass der
Schulweg keinen Schwerpunkt für Kriminalstraftaten gegen Schüler darstelle, da
bisher kaum Schüler diesen Weg benutzt hätten.
Herr
Besser pflichtete seiner Vorrednerin bei. Er kritisierte zudem die späte
Information an die Elternschaft. Erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres
hätten diese von der Streichung der kostenlosen Schülerbeförderung erfahren.
Des Weiteren teile er mit, dass er sich in der SPD-Stadtratsfrakion dafür
eingesetzt habe, das Thema in den Schulausschuss zu bringen mit dem Ziel, den
Landkreis zu einer Änderung der Satzung über Schülerbeförderung - mit einer
Herabsetzung der Mindestentfernung auf 1000 Meter - zu bewegen.
Auch
Herr Rössig versicherte, dass er sich, wie auch Herr Runkel als
Schulleiter der Nikolaus-Grundschule, nachhaltig für eine kostenlose
Schülerbeförderung der Bavenstedter Grundschüler ausspreche.
Um den anwesenden Zuhörern Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Thema zu äußern, wurde die Sitzung um 20.35 Uhr für 12 Minuten unterbrochen.
Nach
Wiedereintritt in den Sitzungsverlauf, fasste der Ortsrat Bavenstedt
nachstehenden Beschluss.
Beschluss:
Die
städtischen Gremien des Schulausschusses und des Stadtrates sollen sich mit dem
Inhalt der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Hildesheim befassen und
in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bei der Kreisverwaltung darauf hinwirken,
dass die bisher auf 2 km festgelegte Mindestentfernung für die Grundschulkinder
(1 - 4 Klasse) auf 1 km verringert wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.