Stadt Hildesheim

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Auszug - Einkommensabhängige Staffelung der Entgelte in Kindertagesstätten  

Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugend- und Sozialausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 20.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
14/167 Einkommensabhängige Staffelung der Entgelte in Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:51.1 Kinder und Jugend Bearbeiter/-in: Dorn, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schröder erläuterte die Intention der Vorlage. Er betonte insbesondere die gerechtere Verteilung durch Erweiterung der Beitragsstufen und die Tatsache, dass Keiner für die Betreuung der Kinder mehr zahlen würde als vorher.

 

Herr Kretschmer ging auf den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit ein. Er bemängelte, dass die Prozente nicht linear steigen würden und fragte nach den Gründen für die Änderung der Systematik.

 

Herr Steinert erläuterte eingehend die vorgeschlagene Staffeleinteilung. Ziel sei gewesen, innerhalb des vorgegebenen Finanzvolumens zu bleiben. Dabei habe die oberste Prämisse, eine Regelung zu finden, wobei keiner mehr zahlen muss als vorher, zu der vorgelegten Systematik geführt.

 

Frau Oehlschläger schloss sich den Ausführungen von Herrn Kretschmer an. Sie kritisierte, dass für Besserverdiener eine größere Ermäßigung und für Geringverdiener eine niedrigere Ermäßigung vorgesehen sei. Dies sei aus ihrer Sicht ungerecht. Sie forderte eine lineare Entlastung im unteren Bereich und dafür in höheren Einkommensbereich eine geringere Entlastung.

 

Herr Kretschmer ergänzte, dass das Modell seines Erachtens ungerecht sei und in doppelter Hinsicht die Geringverdiener benachteiligen würde.

 

Herr Schröder stellte klar, dass in der jetzigen Staffelung, die auf Vorschlag der Mehrheitsgruppe entstanden sei, der Sprung ebenfalls enthalten sei. Der neuen Berechnung sei die bisherige Einteilung als Basis zugrundegelegt worden

 

Auf Nachfrage von Frau Stiemerhrte Herr Steinert aus, dass das Kindergeld nach dem SGB XII als reguläres Einkommen anzurechnen sei.

 

Positiv bewertete Herr Störmer die Einführung von zusätzlichen Stufen sowie die finanzielle Entlastung der Eltern. Er fragte nach der konkreten Finanzierung ab 2015 und schlug vor, die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Frau Schenk kritisierte die fehlende Gegenfinanzierung. Sie stellte in Frage, ob der finanzielle Aufwand im Verhältnis zum Nutzen steht.

 

Herr Schröder wies mit Blick auf den demographischen Wandel darauf hin, dass die Stadt auch im Vergleich zu anderen Kommunen attraktiv und konkurrenzfähig bleiben müsse.

 

Auf Frage von Herrn Kretschmer nach der Anzahl der Sorgeberechtigten in den jeweiligen Stufen erläuterte Herr Steinert, dass bei der letzten Erhebung 37,5 % in der Beitragsstufe 0 waren und in der 7. Stufe 22 %. In den Stufen 1-6 insgesamt 18,8 % und in der Kategorie drittes beitragsfreies Jahr 21 %. Nach der neuen Staffeleinteilung entspräche das bei den Stufen 5-9 ca. 15 %. Aufgrund des obligatorischen Kita-Wechsels im Sommer könne dies im nächsten Jahr aber schon wieder ganz anders aussehen. Ab Stufe 7 lägen keine Informationen über das Gehaltsgefüge vor, so dass eine Kalkulation schwierig sei.

 

Herr Bringmann sprach sich für die vorgelegte neue Staffelung aus.

 

Herr Kretschmer fragte, welche sozialpolitischen Effekte erwartet werden.

 

Abschließend merkte Herr Steinert an, dass die Umsetzung der Kita-Entgelte zum 01.08.14 nur erfolgen könne, wenn noch im Juni ein entsprechender Beschluss gefasst werden würde.

 

Herr Palandt ließ über den Vorschlag von Herrn Störmer abstimmen.

 


Beschluss:

 

Die Vorlage wird als unbehandelt in die Fraktionen verwiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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