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Auszug - Straße Hinter dem Dorfe - Verkehrserfassung - Pflege der neugeschaffenen Grünflächen  

Sitzung des Ortsrats Sorsum
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Sorsum Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Sorsum
Ort: 31139 Hildesheim, Sorsumer Hauptstr. 70
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Verkehrserfassung

Verkehrserfassung

Herr Heimann gab zunächst die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung in der Straße "Hinter dem Dorfe" im Zeitraum vom 27.04. bis 06.05.2007 bekannt. In seinen Ausführungen machte er darauf aufmerksam, dass die V85-Geschwindigkeit (das ist die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird) in Fahrtrichtung Süd 41,1 km/h und in Fahrtrichtung Nord 36,1 km/h betrug. Dieses Resultat werde seitens der Verkehrskommission als akzeptabel eingestuft.

 

Frau Hanenkamp regte an, dass zumindest in den schulrelevanten Zeiten von 7.30 Uhr bis ca. 13.15 Uhr und nach Hortschluss um 16.30 Uhr wiederholende Radarmessungen durchgeführt werden sollten.

 

In der weiteren Diskussion bezog sich der Ortsrat insbesondere auf die Schulwegsicherung und bat in diesem Zusammenhang darum, derartige Verkehrsmessungen auch in den Straßen Sorsumer Hauptstraße, Schildweg und Stadtweg durchführen zu lassen.

 

Pflege der neugeschaffenen Grünflächen

In Bezug auf die im Zuge des Ausbaus der Straße "Hinter dem Dorfe" neugeschaffenen Grünflächen im Bereich der Parkbuchten bat Herr Koch um Auskunft, wer für deren Pflege zuständig sei.

 

Herr Heimann teilte mit, dass hierfür klare Regelungen getroffen wurden. Die Pflege der Rasenflächen erfolge durch den Fachbereich Zentrale Werkstätten, wohingegen für die von Anwohnern bepflanzten Flächen - nach erfolgter Absprache mit der Verwaltung - diese auch zuständig seien.

 

Straßenausbaubeiträge

Auf Frage von Herrn Koch teilte Herr Heimann mit, dass die Abrechnung zeitnah erfolgen werde, sobald die Beitragspflicht für den Beitragspflichtigen entstanden sei.

 

In diesem Zusammenhang merkte Herr Faase an, dass neuverlegte Gehwegplatten in einigen Bereichen bereits Risse aufweisen würden. Es wäre zu prüfen, ob im Rahmen der Gewährleistung die ausführende Baufirma diese Schäden beheben müsse.

 


 


 

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