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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Borrmann wies Herrn Münter und Herrn Dr. Winterhager auf ihre Pflichten gem. §§ 40 - 42 des Niedersächsischen Kommunalsverfassungsgesetzes (NKomVG) hin und verpflichtete sie gem. § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.